Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten?

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In regelmäßigen Abständen erreichen uns Abmahnungen die Rechtsanwalt S. aus Berlin ausspricht. Aktuell mahnt er für die iOcean UG mit Sitz in Teltow einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Schuhe im Internet zum Verkauf angeboten und sich dabei als privater Anbieter ausgegeben zu haben. Tatsächlich solle der Abgemahnte jedoch in gewerblichem Umfang handeln. Hierbei handele es sich um eine Irreführung sowie um einen Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG.

Vorab:

Ist Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der iOcean UG (haftungsbeschränkt) und Rechtsanwalt S. zugestellt worden?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) erreichen.

Was fordert die iOcean UG von dem Abgemahnten?

Rechtsanwalt S. bietet für die iOcean UG den Abschluss eines Vergleiches an. Sofern der Abgemahnte sich künftig als gewerblicher Anbieter bezeichnet und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Abmahnkosten zahlt, sei die Angelegenheit erledigt. Für den Fall, dass der Abgemahnte den Vergleich nicht schließen will, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 30.000 € gefordert. Eine von Rechtsanwalt S. vorformulierte –sehr weitreichende- strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Insbesondere die gesetzten Fristen gilt es einzuhalten. Denn im Falle eines reaktionslosen Ablaufes der gesetzten Fristen droht eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch die iOcean UG. Ein Gerichtsverfahren kann mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden sein.  Abzuraten ist gleichwohl von einer vorschnellen Annahme des vorgeschlagenen Vergleiches bzw. Erfüllung der Ansprüche. Ohne vorherige juristische Beratung sollte nicht leichtfertig auf die Forderungen eingegangen werden. Insbesondere kein eigenständiger Kontakt zu dem gegnerischen Rechtsanwalt gesucht oder gar die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Es ist vielmehr unbedingt empfehlenswert, die Abmahnung rechtzeitig einem Spezialisten für Wettbewerbsrecht, bspw. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu überlassen. Dieser wird die Sach- und Rechtslage prüfen und in Abstimmung mit dem Abgemahnten eine für diesen möglichst günstige Lösung suchen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so ist der spezialisierte Rechtsanwalt aufgrund seiner Erfahrung insbesondere in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung zu verfassen.

Unsere Verhaltenstipps:

  •     Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •     Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •     Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •     Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Kostenlose Ersteinschätzung!

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30  oder senden Sie die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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