Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft für die MAX LI Services & Vertriebs GmbH erhalten?

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Kürzlich haben wir eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft aus Leipzig erhalten, die von der MAX LI Services & Vertriebs GmbH mit der Vertretung ihrer rechtlichen Angelegenheiten betraut ist. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft und der MAX LI Services & Vertriebs GmbH?

Die MAX LI Services & Vertriebs GmbH rügt in der vorliegenden Abmahnung eine Verletzung von Wettbewerbsrecht. Die Adressatin der Abmahnung vertreibt, ebenso wie das abmahnende Unternehmen, Autoteile und Zubehör über die Internet-Plattform eBay. Dem Unternehmen wird konkret vorgeworfen, dabei Schaltwippen unter der Überschrift „ECHT CARBON“ anzubieten, wobei diese tatsächlich aus Glasfasern bestehen würden. Dies wollen die Kollegen von ITB mit einem angeblich durchgeführten Testkauf und dem Ergebnis eines Prüfberichts belegen.

Da zwischen den Beteiligten als Online-Händlern ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe, begehe das abgemahnte Unternehmen als Mitbewerberin damit eine Irreführung von Verbrauchern gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Daraus würden sich Unterlassungsansprüche der MAX LI Services & Vertriebs GmbH aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG ergeben. 

Welche Ansprüche macht die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft für die MAX LI Services & Vertriebs GmbH geltend?

Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft fordert für ihre Mandantin 

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung 
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR und der Kosten des Testkaufs 

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der MAX LI Services & Vertriebs GmbH reagieren?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. 

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem mit der Sache beauftragten Rechtsvertreter lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass unüberlegte Äußerungen schnell gegen einen verwendet werden können.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden.  

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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