Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen vermeintlichem Verstoß gegen ATGB

Aktuell wurden wir mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beauftragt. Ein etwaiger Verstoß gegen die ATGB ist Gegenstand der Abmahnung.

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Innerhalb der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über eBay eine Eintrittskarte von Borussia Dortmund zum Kauf angeboten habe und dabei gegen Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis
  3. Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt. Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Jedoch sollten Sie auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits gut.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Wir werden mit Ihnen die Vorgehensweise besprechen und weiteren Schaden abwenden. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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