Abmahnung der Kanzlei Bernd Gucia für die Catprint MEDIA GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt ein weiteres Mal eine Abmahnung der Kanzlei Bernd Gucia aus Langenhagen vor, die für die Catprint MEDIA GmbH die Verletzung von Urheberrechten rügt. Wir kennen diese Abmahnungen seit Langem und haben schon verschiedentlich hierüber berichtet, vgl. u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-ra-bernd-gucia-fuer-die-catprint-media-gmbh_159070.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/catprint-media-gmbh-und-bernd-gucia-abmahnung-wegen-uli-stein-cartoons_181841.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-ra-bernd-gucia-fuer-die-catprint-media-gmbh_127728.html

vgl. auch unsere Gegnerliste unter https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/

Haben Sie eine solche (urheberrechtliche) Abmahnung erhalten, können Sie gerne unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Melden Sie sich gerne unter (Tel) 0251/208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist auch hier ein Cartoon Herrn Uli Steins, an welcher die Catprint MEDIA GmbH ein ausschließliches Nutzungsrecht behauptet. Mit einem solchen exklusiven Nutzungsrecht wäre alleine die GmbH berechtigt, die Nutzung des Bildes und die Umstände und Bedingungen einer Nutzung zu gewähren. Voraussetzung ist eine ausreichende Schöpfungshöhe, um ein Werk i.S.d. § 2 UrhG zu sein und urheberrechtlichen Schutz entstehen zu lassen.

Der Vorwurf richtet sich auf eine Nutzung des Bildes auf der Plattform www.faceboook.com unter dem Account des Abgemahnten. Die Nutzung erfolge rechtswidrig und schuldhaft und führe daher unter anderem zu Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft, die unter Fristsetzung eingefordert werden.

Nach Ausführungen zum Bekanntheitsgrad Uli Steins wird um Mithilfe gebeten, den Schaden zu begrenzen. Ein Entwurf eines Unterlassungsversprechens ist der Abmahnung beigefügt.


Reaktion auf das Abmahnschreiben

Legen Sie großen Wert darauf, die gesetzte(n) Frist(en) einzuhalten, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen. Auf der anderen Seite sollten Sie den Forderungen keinesfalls voreilig nachkommen! Sowohl Unterlassung als auch Auskunft sind nicht oder kaum noch zurücknehmbar!

Der Angeschriebene sollte auch wissen, dass es bei diesen beiden Forderungen nicht bleiben wird. In einem zweiten Schritt fordert die Catprint MEDIA GmbH über ihre Rechtsvertretung

  • die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (üblicherweise aus einem Gegenstandswert von 30.000,00-35.000,00 EUR) sowie
  • die Zahlung eines Lizenzschadenersatzes für die unberechtigte Nutzung (üblicherweise wird der Schadenersatz nach Nutzungsdauer bestimmt, wobei 50,00 EUR je angefangenem Kalendermonat angesetzt werden).

Die anliegende Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell abgegeben werden:

• Zuerst sollte durch einen versierten Urheberrechtler, bestenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, geprüft werden, ob überhaupt von einer Verletzungshandlung ausgegangen werden kann und ob der/die Richtige in Anspruch genommen wird.

• Die Möglichkeiten einer Reaktion werden besprochen. Entscheidet sich der Mandant dazu, ein Unterlassungsversprechen abgeben zu wollen, sollte

  • die Abgabe unbedingt richtig vorbereitet werden, um keine weitere Abmahnung sowie eine zusätzlich eine Vertragsstrafeforderung zu ermöglichen
  • die Unterlassungserklärung richtig modifizieren, ebenfalls um unnötigen Schaden abzuwenden (u.a. „fixe Vertragsstrafe“, „Beseitigungspflicht“, Kerngleichheit“)

• die Auskunft muss vollständig und richtig abgegeben werden und ist selbständig einklagbar. Zu beachten ist, dass mit der Auskunft die nachfolgende Schadenersatzforderung vorbereitet wird.

• Schadenersatzforderungen sind im Urheberrecht üblicherweise Gegenstand von Verhandlungen. Je nach vorheriger Berechnung sowie Sach- und Rechtslage werden hier teils intensive Gespräche geführt. Da die Frage eines Schadenersatzes sachverhaltsabhängig ist, kann eine „richtige“ Höhe eines Schadenersatzanspruchs leider an dieser Stelle nicht angegeben werden.


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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und IT-Recht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

Kontaktdaten:

Tel.: 0251 / 208680-30

Fax.: 0251/208680-50

eMail: info@wd-recht.de


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