Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für „23 - So mach ich es“ von Bushido & Sido

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Aktuell verschickt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnungen für Bushido (Herrn Anis Ferchichi). Konkret geht es um das Lied „23 - So mach ich es" von Bushido & Sido. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 400 Euro.

Problematisch an dieser Abmahnung ist, dass sich der Titel auf einem German Top 100 Single Chartcontainer befindet. Hier drohen nämlich von den unterschiedlichsten Kanzleien Folgeabmahnungen. 10 bis 15 Folgeabmahnungen sind keine Seltenheit. Derartige Folgeabmahnungen kann man aber zu einem Großteil durch die Abgabe sog. vorbeugender Unterlassungserklärungen verhindern.

Bei vorbeugenden Unterlassungserklärungen schickt man eine Unterlassungserklärung direkt zu dem jeweiligen Rechteinhaber, bevor man eine Abmahnung von diesen erhalten hat. Dies hat zur Folge, dass der jeweilige Rechteinhaber Sie nicht abmahnen kann.

Für Fälle, in denen sog. Chartcontainer betroffen sind, bieten wir eine Flatrate an, die optimalen Schutz vor Folgeabmahnungen bietet.

Hinsichtlich der konkreten Abmahnung empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten -also abgeänderten - Unterlassungserklärung an. Eine solche stellt - wie auch die vorbeugenden Unterlassungserklärungen - kein Schuldeingeständnis dar.

Ferner muss überprüft werden, ob eine Zahlungsverpflichtung überhaupt besteht.


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