Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für Culcha Candela "Von Allein"

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Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verschickt aktuell wieder Filesharing-Abmahnungen. Konkret geht es um den Titel „Von Allein" von Culcha Candela.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Besonders brisant werden die Abmahnungen dadurch, dass sich die abgemahnten Titel auf Samplern wie Bravo Hits oder auf German Top 100 Single Chart Containern befinden. Hier drohen also viele Folgeabmahnungen durch die unterschiedlichsten Kanzleien. Folgeabmahnungen kann man aber durch die richtige Reaktion verhindern. Dies geschieht durch die Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen direkt an die jeweiligen Rechteinhaber. Ferner sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung modifiziert, also abgeändert werden. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Die in diversen Internetforen befindlichen Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen können nicht mehr als eine Notfallhilfe darstellen. Sie sind nämlich recht allgemein gefasst und treffen niemals zu 100 % den konkreten Einzelfall. Sie sollten sich also in jedem Falle von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Was die geforderten Kosten anbelangt, muss im Detail geprüft werden, ob die Abmahnung zu Recht erfolgte, ob Formfehler vorliegen, bzw. die Abmahnung andere Angriffspunkte hat. In jedem Falle lassen sich die geforderten Kosten durch einen Anwalt erheblich reduzieren. In vielen Fällen kann es sogar sein, dass überhaupt kein Zahlungsanspruch besteht, sodass eine vollständige und dauerhafte Zahlungsverweigerung Sinn macht.

Wir stehen Ihnen über unsere Kanzleitelefonnummer 0221-789 529 80 jederzeit, also 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen die Woche mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite. Die erste Kontaktanfrage ist kostenlos.


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