Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird wegen mutmaßlicher Fehler beim Anbieten von „Aceto Balsamico di Modena“ erhalten?

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Sind sie von der Kanzlei Bird & Bird aus München abgemahnt worden, weil Sie beim Verkauf von Balsamico Essig aus Modena gegen rechtliche Vorgaben verstoßen haben sollen? Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten?

Verband verfolgt Fehler beim Anbieten von Balsamico-Essig aus Modena

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird aus München zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Namen des  „CONSORZIO TUTELA ACETO BALSAMICO DI MODENA“ aus Modena ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um einen italienischen Verband regionaler Erzeuger von Balsamico-Essig aus der italienischen Provinz Modena. Bei der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ handelt es sich um eine geschützte geografische Angabe (g. g. A.). Versuche, diesen Schutz auch auf die alleinige Bezeichnung „Balsamico“ zu anzuwenden, scheiterten allerdings im Jahr 2019 vor dem EuGH (Urteil vom 04.12.2019 Az. C-432/18). Der Verband versteht sich als Kontrollorgan zur Einhaltung der Vorgaben im Zusammenhang mit der geschützen geografischen Angabe.

Beanstandungen in der Abmahnung

In der Abmahnung wird Bezug genommen auf die Spezifikation für Aceto Balsamico di Modena, die Vorschriften über die Abfüllung und Etikettierung von diesem geschützten Produkt enthält. Konkret wird unter Bezugnahme auf diese Vorschriften z. B. das Fehlen der des vorgeschriebenen offiziellen Logos für geschützte geografische Angaben beanstandet. Auch sei vorschriftswidrig eine Zusatzbezeichnung verwendet worden, die nicht laut der Spezifikation gestattet ist. Zudem wird beanstandet, dass jegliche Angaben zum Abfüllort fehlen. Schließlich fehle auch ein erforderlicher Hinweis auf die Zertifizierung durch eine zugelassene Kontrollstelle.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die abmahnenden Rechtsanwälte fordern hier einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem die Erteilung umfangreicher Auskünfte verlangt, z. B. über die Hersteller, von denen die beanstandeten Produkte bezogen werden, die Unternehmen, die für die Abfüllung verantwortlich sind, sowie über die mit dem Verkauf der beanstandeten Erzeugnisse erzielten Umsätze.  Schließlich sollen auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 21.000,00 € gezahlt werden. Gefordert werden also bereits bloße Abmahnkosten in Höhe von nicht weniger als 1.295,43 €.

Wie sollte man nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten

Abmahnungen wie die vorliegende sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Die Streitwerte sind in solchen Angelegenheiten regelmäßig sehr hoch. Daher auch das Kostenrisiko besonders auch eines möglichen Gerichtsverfahrens entsprechend hoch. Sowohl die Nichtbeachtung einer solchen Abmahnung als auch eine falsche und voreilige Reaktion können unter Umständen weitaus höhere Kosten nach sich ziehen. Es ist unbedingt davon abzuraten, die in solchen Abmahnungen erhobenen Forderungen einfach zu erfüllen ohne sich zuvor durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt hierzu beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Gründe, den in solchen Abmahnungen erhobenen Vorwürfen ganz oder teilweise entgegenzutreten.  

Selbst wenn sich herausstellt, dass die Beanstandungen der jeweiligen Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sind, bedeutet dies nicht, dass auch die geforderten Beträge (z. B. Abmahnkosten) der Höhe nach berechtigt sein müssen. Keinesfalls jedoch sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor nicht das Risiko späterer Vertragsstrafen sicher eingeschätzt werden kann. Sonst drohen empfindliche weitere Schäden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer entsprechenden Rechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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