Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für „FKCLUB - The Strange Art“ für DigiRights „Grand Theft Auto 5“

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Uns liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vor. Verschickt werden die Abmahnungen im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Musiktitel „FKCLUB - The Strange Art“ im Internet in File-Sharing-Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich gemacht zu haben. 

Der Titel befindet sich in einem Computerspiel, nämlich „Grand Theft Auto Five“. Hier kann also grundsätzlich noch eine weitere Abmahnung für das Computerspiel als solches drohen.

Die Kanzlei Sebastian fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 Euro.

Keinesfalls sollte man vorschnell reagieren und die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. In jedem Fall kann es Sinn ergeben, eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren. Die Unterlassungserklärung wird dabei so abgewandelt, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können.

Ob die 600,00 Euro gezahlt werden müssen, hängt stark vom Einzelfall ab. Nutzen mehrere Personen den Internetanschluss, wie dies in Familien oder WGs der Fall sein kann, kann die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch gleichzeitig der Täter ist oftmals widerlegt werden. Ist diese Vermutung widerlegt - ohne einen konkreten anderen Täter zu nennen - ist der Rechteinhaber in der Beweislast bezüglich der Frage, wer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. In den meisten Fällen dürfte der Rechteinhaber jedoch dieser Beweislast nicht nachkommen können. Dies hat zur Folge, dass jedenfalls der Lizenzschaden nicht durchsetzbar ist. Daniel Sebastian bemisst den Lizenzschaden immerhin mit mindestens 300,00 Euro.

Hinsichtlich des geforderten Aufwendungsersatzes ist grundsätzlich der Anschlussinhaber verantwortlich. Gelingt hier allerdings der Nachweis, dass er seinen sog. Sicherungs- und Prüfpflichten nachgekommen ist, scheidet eine Haftung ebenfalls aus.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten tausende Abgemahnte erfolgreich. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen - auch am Wochenende. Daneben übernehmen wir die Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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