Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für "Scooter - 20 Years of Hardcore" für DigiRights

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Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin verschickt Abmahnungen, die das Musikwerk „Scooter - 20 Years of Hardcore" betreffen.

Gefordert werden zum einen die Erfüllung von Kostenansprüchen, zum anderen die Erfüllung von Unterlassungsansprüchen. Die Frage, die sich stellt, ist, ob der Anschlussinhaber stets haftet, wenn eine Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss festgestellt wurde. Diese Frage muss eindeutig mit „Nein!" beantwortet werden. In vielen Fällen wird der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt, etwa von Familienangehörigen, WG-Bewohnern, Freunden usw.

Begeht einer dieser „Gastnutzer" des Internetanschlusses, haftet der Anschlussinhaber nicht zwangsläufig. Es muss hierbei unterschieden werden zwischen dem sog. Lizenzschaden und den Abmahnkosten. Auf den Lizenzschaden haftet immer nur ein ganz konkreter Täter, keinesfalls aber zwangsläufig der Anschlussinhaber. Es besteht nach der Rechtsprechung zwar eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch zugleich der Täter ist. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Aufgabe einer guten Verteidigung gegen die Abmahnung muss es sein, eben diese tatsächliche Vermutung erfolgreich zu widerlegen.

Hinsichtlich der Abmahnkosten haftet grundsätzlich der Anschlussinhaber. Diese stellen jedoch seit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013, welche eine Kostendeckelung der Abmahnkosten auf rund 120,00 Euro vorsieht, lediglich einen Bruchteil der oftmals geforderten Abmahnkosten dar.

Keinesfalls sollte man eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, die oftmals den Abmahnungen beiliegt. Diese dürfte nämlich als Schuldeingeständnis anzusehen sein. Vielmehr empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Diese stellt gerade kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber gleichzeitig, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies ist nämlich oftmals mit einem Kostenrisiko von mehreren tausend Euro verbunden.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen von Filesharing-Abmahnungen - und dies erfolgreich seit mehreren Jahren. Wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen.


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