Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen für die Tommy Hilfiger Europe B.V.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen vor, die für die Tommy Hilfiger Europe B.V. die Verletzung von Markenrechten rügt. Über solche Abmahnungen haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet, vgl. u. a.

Was wird dem Abgemahnten von Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen vorgeworfen?

Gegenstand der Abmahnung ist der Verkauf von Kleidungstücken durch den abgemahnten Händler über eine Verkaufsplattform im Internet. Die streitgegenständlichen Waren sollen das Kennzeichen „Tommy Hilfiger“ getragen haben. Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen hatten zuvor nach eigenen Angaben einen Testkauf durchgeführt und gaben nun an, aufgrund einer Vielzahl von Merkmalen festgestellt zu haben, dass es sich bei den angebotenen Bekleidungsstücken um Plagiate handele. Solche Merkmale werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, um das Fälschen nicht zu erleichtern. Vorliegend soll aber u. a. das Nackenlabel nicht den Vorgaben eines Originals entsprochen haben.

Durch das Inverkehrbringen von Plagiaten mit dem Kennzeichen „Tommy Hilfiger“ verstoße der abgemahnte Händler gegen die Markenrechte der Tommy Hilfiger Europe B.V..

Was fordert die Tommy Hilfiger Europe B.V. vom Abgemahnten?

Die Tommy Hilfiger Europe B.V. fordert u. a.

  • die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens
  • Auskunft und Rechnungslegung (näher konkretisiert)
  • Herausgabe der abgemahnten Ware
  • Schadenersatz (noch nicht beziffert)
  • Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 200.000,00 EUR

Reaktionen auf ein Abmahnschreiben

Um klären zu können, welche Rechte überhaupt verletzt wurden, sollten Sie eine Unterlassungserklärung -wenn überhaupt- erst nach einer Einschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterzeichnen. Von einem eigenen Kontakt mit der Gegenseite kann nur abgeraten werden. Waffengleichheit ist in einem solchen Gespräch nicht gegeben. Oft genug hat sich eine solche Kontaktaufnahme als schädlich für die nachträgliche Verteidigung erwiesen. Selbstverständlich sollten die gesetzten Frist ernst genommen- und eingehalten werden. 

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier) beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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