Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen i.A.d. BVB Merchandising GmbH

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Markenrecht-Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Verkauf einer Spielzeugpuppe auf eBay vom 01.06.2016

Am 09.06.2016 wurde uns ein weiteres Mandat bezüglich einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH übertragen.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Markengesetz zugrunde. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay eine schwarz-gelbe Spielzeugpuppe zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Auskunftserteilung zu folgenden Punkten verlangt:

- Anzahl der angebotenen und verkauften Spielzeugpuppen

- Einkünfte aus den Verkäufen

- Erzielter Gewinn

Die Auskunft wird zur Bezifferung eines Schadensersatzes verlangt. Zudem werden Anwaltskosten in Höhe von 745,40 Euro gefordert.

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Beachten Sie die gesetzten Fristen und nehmen Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch. Sie sollten auf keinen Fall die beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt u. U. ein Schuldeingeständnis dar. Sie würden sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen jegliche möglichen Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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