Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen i.A.d. BVB Merchandising GmbH

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Am 20.07.2017 wurde unsere Kanzlei mit der Vertretung betreffend eine weitere Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 13.07.2017 beauftragt.

Unserem Mandanten wird der Vorwurf gemacht, er habe durch das Anbieten von Schlüsselanhängern über die Handelsplattform Amazon gegen markenrechtliche Schutzrechte der BVB Merchandising GmbH verstoßen. Aufgrund dessen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingefordert. Zudem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,44 € geltend gemacht.

Rechtliche Situation

Im Fall einer markenrechtlichen Verwendung der geschützten Begrifflichkeiten BVB Borussia Dortmund oder BVB 09 oder des Vereinslogos stehen dem Rechteinhaber Unterlassungsansprüche gem. der §§ 8 Abs. 1 UWG, 1004 BGB und ein Anspruch auf Schadensersatz gem. der §§ 14, 15 MarkenG, 9 UWG, 823 BGB zu. 

Lassen Sie Ihre Abmahnung auf jeden Fall durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz überprüfen. In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten erheblich reduzieren und in unbegründeten Fällen auch vollständig zurückweisen.

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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