Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

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Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt wurde.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant über die Internetauktionsplattform eBay schwarz-gelbe Magnetpins mit einem aufgedruckten BVB-Logo zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „Borussia Dortmund“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller der Magnetpins, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Pins, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro.

Wichtig:

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält und dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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