Abmahnung der Kanzlei FAREDS für John Stagliano Inc. dba EA Productions für "Anal Sweetness"

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Die Kanzlei FAREDS verschickt Abmahnungen für die John Stagliano, Inc. dba EA Productions/Evil Angel. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um den Film "Anal Sweetness".

Die Kanzlei wirft dem Empfänger der Abmahnung vor, illegal den Film in Tauschbörsen anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 Euro.

Es fällt immer wieder auf, dass zahlreiche Internetnutzer von ein und derselben Kanzlei mehrere Abmahnungen hintereinander erhalten. Dies kann natürlich am Nutzerverhalten liegen. Uns konnten aber bereits mehrere Abgemahnte versichern, dass sie zwar das Werk der ersten Abmahnung kennen, jedoch mit dem in der zweiten Abmahnung genannten Werk überhaupt nichts anfangen können.

Wie dem auch, grundsätzlich raten wir zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall vorschnell unterzeichnet werden. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung enthält nämlich unter Ziffer 2

"zur gütlichen Beilegung der aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche einen reduzierten Vergleichsbetrag i.H.v. EUR 600,00  [zu zahlen]".

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung enthält demnach zugleich eine Zahlungsverpflichtung. Dies muss jedoch nicht zwingend in einer wirksamen Unterlassungserklärung enthalten sein. Ferner muss eine Unterlassungserklärung auch noch an anderen Stellen so abgeändert werden, dass sie auf der einen Seite kein Schuldeingeständnis darstellt, auf der anderen Seite aber auch annahmefähig ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Gegenseite etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies ist regelmäßig mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden, die sich letztlich hätten vermeiden lassen.

Wir halten die geforderten 600 Euro für überhöht. Hier hängt es vom Einzelfall ab, ob man die Zahlung mit entsprechenden Argumenten vollständig verweigern sollte. Alternativ bietet es sich auch immer wieder an, lediglich einen erheblich reduzierten Vergleichsbetrag auszuhandeln, um die Angelegenheit zügig abzuschließen. Dies hängt aber -wie erwähnt- sehr stark vom Einzelfall ab. Daher sollten Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben sollten.

Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Die Übernahme der vollständigen Verteidigung wird durch die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwalt bundesweit zu fairen Festpreisen übernommen.


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