Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH („Mensch ärgere Dich nicht“) erhalten?

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Schon seit mehreren Jahren verteidigen wir Abgemahnte gegen Abmahnungen der Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München, welche diese im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH ausspricht. Erst vor Kurzem haben wir wieder einen Adressaten in einer solchen Angelegenheit vertreten. Die Schmidt Spiele GmbH lässt durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff behaupten, der Abgemahnte nutze das Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ in rechtsverletzender Weise, indem er unter Verwendung dieser Wortfolge im Internet ein Gesellschaftsspiel zum Verkauf angeboten habe. Die Schmidt Spiele GmbH vertreibe Brettspiele, insbesondere das bekannte Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“. Das Zeichen sei zugunsten der Schmidt Spiele GmbH als Marke geschützt.

Vorab: 

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH zugestellt worden? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Insbesondere aufgrund vorhandener Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über vertiefte Kenntnisse im Markenrecht. Auch die Gegenseite kennen wir bereits seit Längerem.

Kontakt Sie uns gerne unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30                             E-Mail: info@wd-recht.de

Was fordert die Schmidt Spiele GmbH?

Die Schmidt Spiele GmbH lässt durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff die Unterlassung des vermeintlich die Markenrechte verletzenden Verhaltens geltend machen. Es wird zur Erfüllung eines Unterlassungsanspruches für die Schmidt Spiele GmbH die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche die Kanzlei Fortmann Tegethoff bereits vorformuliert hat. Diese enthält eine feste Vertragsstrafe von 5.001 € für den Fall der Zuwiderhandlung. Darüber hinaus verlangt die Schmidt Spiele GmbH die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem hohen Gegenstandswert von 150.000 €. Zudem kündigen sie eine Schadensersatzforderung an, die nach Erteilung der ebenfalls verlangten Auskunft beziffert werden wird.

Tipp: Was ist zu tun?

In der Regel werden die Abgemahnten von der Abmahnung überrascht und sind sich einer vermeintlich rechtsverletzenden Handlung nicht bewusst. Gleichwohl sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Insbesondere gilt es, die gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstreichen zu lassen. Keinesfalls jedoch sollte der Abgemahnte die geltend gemachten Ansprüche vorschnell und ohne jegliche juristische Prüfung erfüllen oder zurückweisen. Angesichts der nicht unerheblichen Forderungen, welche im Raum stehen, ist eine durchdachte und professionelle Reaktion ratsam. Denn ein nachlässiger Umgang mit der Abmahnung kann nicht unerhebliche negative finanzielle Folgen haben. Insbesondere von der leichtfertigen Abgabe der von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung ist abzuraten. Da diese sehr weit formuliert ist, mit einer erheblichen und dauerhaften Bindungswirkung einhergeht und im Falle einer Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe zu zahlen ist, kann die vorschnelle Abgabe enorme negative finanzielle Konsequenzen haben. Auch sollte es der Abgemahnte nicht durch ein Ignorieren der Abmahnung auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen. Denn angesichts des hohen Streitwertes besteht auch ein hohes Verfahrenskostenrisiko. Wegen dieser weitreichenden negativen Konsequenzen, die ein fahrlässiger Umgang mit der Abmahnung haben kann, ist es unerlässlich, rechtzeitig juristischen Rat zu suchen. Ein auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrener Rechtsanwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, kann die Vorwürfe und Forderungen umfassend prüfen. Falls sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als erforderlich herausstellt, ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Markenrechtes auch in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere- modifizierte- Unterlassungserklärung zu fertigen.

Unsere Expertentipps lauten:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,

    keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,

    Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes. Wir kennen auch die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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