Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH („Mensch ärgere Dich nicht“) erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die insbesondere in München und Berlin ansässige Kanzlei Fortmann Tegethoff spricht regelmäßig Abmahnungen aus Markenrecht für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin aus. Erst kürzlich haben wir zum wiederholten Male einen Abgemahnten in einem solchen Fall vertreten. Dem Abgemahnten wird von der Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff vorgeworfen, die Wortfolge „Mensch ärgere Dich nicht“ rechtsverletzend verwendet zu haben. Er habe im Internet ein Gesellschaftsspiel unter Nutzung dieses Zeichens angeboten. Die Schmidt Spiele GmbH sei Inhaberin der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“, welche insbesondere Schutz für Gesellschaftsspiele genieße. Hinzukomme, dass das Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ und sein Spielbrett einen erheblichen Bekanntheitsgrad besitze. Aufgrund ihrer Berühmtheit habe die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ eine hohe Kennzeichnungskraft. Eine derartige Steigerung der Kennzeichnungskraft begründe einen erweiterten Schutzbereich. Durch Nutzung des Zeichens ohne Erlaubnis der Schmidt Spiele GmbH habe der Abgemahnte in deren Markenrechte eingegriffen.

Vorab: 

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH vor? Dann scheuen Sie sich nicht, uns, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, für eine kostenlose Ersteinschätzung zu kontaktieren. Insbesondere aufgrund vorhandener Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über vertiefte Kenntnisse im Markenrecht. Auch die Gegenseite kennen wir bereits seit Jahren.

Kontakt Sie uns gerne unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30                             E-Mail: info@wd-recht.de


Welche Ansprüche stellt die Schmidt Spiele GmbH?

  • Unterlassung des vermeintlich die Markenrechte verletzenden (Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung)


  • Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem hohen Gegenstandswert von 150.000 €


  • Auskunft über den Umfang der vermeintlichen Verletzung sowie Umsatz und Gewinn


  • Ankündigung einer Schadensersatzforderung (Bezifferung nach Auskunftserteilung)


Tipps zum Umgang mit der Abmahnung:

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen und sollte nicht unbeachtet bleiben. Die Gegenseite hat enge Fristen gesetzt, die der Abgemahnte unbedingt im Blick zu behalten hat. Die Fristen sollten nicht reaktionslos verstreichen. Denn es besteht eine große Gefahr, dass die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche dann ohne weiteres in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht. Da der Streitwert in markenrechtlichen Verfahren üblicherweise sehr hoch angesetzt wird, ist das Prozesskostenrisiko dann nicht unerheblich. Gleichwohl sollte der Abgemahnte die Forderungen der Gegenseite aber auch nicht leichtfertig und ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit erfüllen. Insbesondere ist davon abzuraten, die der Abmahnung beiliegende, von der Gegenseite vorformulierte, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell ohne professionelle juristische Prüfung und Modifikation zu unterzeichnen. Denn die Erklärung entfaltet eine große Bindungswirkung. Dies ist juristischen Laien oftmals nicht bewusst. Auch die mit Abgabe der Erklärung einhergehenden Pflichten sind in der Regel nicht umfassend bekannt, da diese sich nicht immer ohne weiteres aus dem Wortlaut der Erklärung ergeben. Somit ist das Risiko, unbewusst gegen die Erklärung zu verstoßen und eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen, enorm.

Aufgrund der Tatsache, dass ein achtloser Umgang mit der Abmahnung negative finanzielle Konsequenzen haben kann, ist es unerlässlich, sich rechtzeitig juristische Hilfe zu suchen. Ein Spezialist im Markenrecht, vorzugsweise ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, kann die Vorwürfe und Forderungen fundiert prüfen und professionell Lösungswege suchen.

Unsere Expertentipps lauten:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,

    keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,

    Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes. Wir kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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