Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für Splendid Film „Precious Cargo“

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Abmahnung durch Kanzlei Gutsch Schlegel Rechtsanwälte

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Gutsch Schlegel aus Hamburg ausgesprochen wurde. Auftraggeberin der Abmahnung ist die Firma Splendid Film GmbH, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln.

Was wird abgemahnt?

Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Precious Cargo“ über eine Tauschbörse (Filesharing-System), bzw. P2P-Tauschbörse anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt zu haben.

Angeblicher Schaden für die Filmindustrie

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass man aus der Berichterstattung wohl bereits entnommen habe, dass durch die Nutzung von P2P-Tauschbörsen ein ganz erheblicher Schaden für die Film- und Musikbranche entstehe.

Dann folgen Ausführungen hinsichtlich der Nutzungsrechte, die die Firma Splendid Film GmbH übertragen bekommen habe.

Warum haftet der Anschlussinhaber?

Schließlich wird mitgeteilt, dass man beweissicher dokumentiert habe, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten der streitgegenständliche Film anderen Nutzern zum Download angeboten worden sei. Man hafte als Anschlussinhaber, da eine sog. tatsächliche Vermutung dafür bestehe, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung sei.

Man fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 Euro.

Nicht in Panik verfallen – Rechtsanwalt kontaktieren!

Man sollte nach Erhalt einer sog. Filesharing-Abmahnung zunächst nicht in Panik geraten. Keinesfalls sollte man vorschnell reagieren und die abmahnende Kanzlei telefonisch kontaktieren oder die der Abmahnung beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich in vielen Fällen ein Schuldeingeständnis dar, bzw. es ist nicht notwendig, diese zu unterzeichnen. Gleichwohl sollte man sich anwaltlichen Rat holen, da das Kostenrisiko bei einer falschen Reaktion ganz erheblich sein kann.

Keine Zahlung bei Familien-/WG-Anschluss?

Gerade wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen wie etwa in der Familie, in einer WG oder durch Freunde mitgenutzt worden ist, kann dies in vielen Konstellationen dazu führen, dass man nichts an die Gegenseite zahlen muss und eine Zahlung verweigern kann. Auch hier sollte man sich jedoch anwaltlichen Rat einholen, da die Gerichte in sog. Filesharing-Fällen sehr unterschiedlich urteilen.

Kostenlose Ersteinschätzung – bundesweite Vertretung zum Festpreis

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Abgemahnte der Kanzlei Gutsch Schlegel. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen zu Festpreisen in Höhe von 179 Euro inkl. Mwst.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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