Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für AdSimple GmbH / Andreas Ostheimer

  • 2 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Ein Mandant legte uns ein Schreiben von Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze (Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer) vor. Hierin wird eine Rechtsverletzung gegen Urheberrecht, Vertrag und ggf. Wettbewerbsrecht behauptet. Es geht um die die Nutzung von generierten Texten (Datenschutzerklärung, Impressum u. Ä.) auf einer Webseite. Angeblich wurden Urheberrechte verletzt bzw. gegen einen Vertrag verstoßen.

Verletzung von Urheberrecht und Vertrag

Durch die Nichteinhaltungen der Vertragsbedingungen der AdSimple GmbH (z. B. Nennung von Quelle = Quellverweis und Verlinkung) wird angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Herr Andreas Ostheimer wird als Verfasser und damit evtl. als Urheber der Datenschutzerklärung genannt. Grundsätzlich ist es möglich, dass an Texten wie einer Datenschutzerklärung oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Urheberrecht besteht. 

Die Abmahnung von AdSimple fordert im Einzelnen:

  • sofortige Einfügung von Quellenbezeichnung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung (§ 101 UrhG)
  • Schadensersatz nach § 97 UrhG sowie wegen Vertragsverletzung

Was sollten Sie jetzt tun?

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Es ist zunächst nicht ratsam die Sache zu ignorieren. Soweit AdSimple die Ansprüche gerichtlich durchsetzen lässt, ist das vor allem mit erhöhten Kosten verbunden.

Lassen Sie sich dabei durch einen Fachanwalt beraten. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berate ich Unternehmer genauso wie Privatpersonen in entsprechenden Angelegenheiten. Mein Augenmerk liegt hierbei immer auf der bestmöglichen Lösung für den Mandanten.

Schreiben Sie mir also am besten per E-Mail, per Fax, aber auch gerne per Post an (die Kontaktdaten finden Sie einfach auf der rechten Seite). Außerdem möchte ich Ihnen Folgendes anraten:

  • Zahlen Sie zunächst nichts und geben Sie keine Erklärungen ab.
  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit AdSimple oder Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne Beratung durch einen Fachanwalt keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, vor allem nicht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Rat aus dem Internet kann sehr problematisch sein. Sie haben keinerlei Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind.

Ist die Abmahnung von AdSimple seriös?

Grundsätzlich wird Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze von unserer Kanzlei als seriöser Kollege wahrgenommen. Ob in Ihrem Fall die Abmahnung gerechtfertigt ist, muss eine genaue Prüfung zeigen.

Was können wir für Sie erreichen?

Wir werden die Kosten für Sie so gering wie möglich halten und ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Falls es nötig ist eine Unterlassungserklärung abzugeben, geben wir eine entsprechende rechtssichere Erklärung ohne unnötige Nachteile für Sie ab.

Nach Prüfung Ihres Falles können wir Ihnen eine Auskunft über den wahrscheinlichen Ausgang der Sache geben. Natürlich klären wir Sie auch im Vorfeld über sämtliche Kosten, Möglichkeiten und Gefahren auf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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