Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder für die Firma Phily Media „Philyzip"

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Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel vor. Abgemahnt wird der angebliche Upload über eine Tauschbörse des Computerprogrammes „Philyzip". Abgemahnt wird im Auftrag der Firma Phily Media.

Die Kanzlei Schröder verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450 Euro. Die uns vorliegende Abmahnung ist datiert auf den 2. März 2012. Wir können zunächst nicht dazu raten, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Wenn man diese unterzeichnet zurückschickt, verpflichtet man sich zugleich den geforderten Betrag zu zahlen. Etwaige Verteidigungsmöglichkeiten hätte man sich damit abgeschnitten. Vielmehr fertigen wir in derartigen Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung an. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert, dass der Rechteinhaber etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen kann. Dies wäre nämlich mit erheblichen Kosten verbunden.

Ferner sollte die Abmahnung genau geprüft werden. In vielen Fällen sind die Ansprüche gar nicht oder nur zu einem Teil berechtigt. In solchen Fällen kann der Vergleichsbetrag entweder reduziert werden oder aber vollständig verweigert werden. Dies hängt stark vom Einzelfall ab und sollte in einem anwaltlichen Beratungsgespräch herausgefunden werden. Oftmals berichten uns von Abmahnungen Betroffene, dass sie die Datei überhaupt nicht kennen. Dies kann daran liegen, dass oftmals sog. Fake-Dateien abgemahnt werden. Bei Fake-Dateien ist der Dateiname ein anderer als die sich tatsächlich hinter dem Namen befindliche Datei.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie können uns dazu über unsere Kanzleihotline 0221-78952980 telefonisch erreichen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu Festpreisen ab 129 Euro inkl. 19 % Mwst.


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