Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner für Euro-Cities AG wegen Stadtplan

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Kanzlei Meissner & Meissner verschickt Abmahnungen für Euro-Cities AG


Um was geht es bei den Abmahnungen von Meissner & Meissner für Euro-Cities?

Schon seit einiger Zeit vertreten wir als Fachanwaltskanzlei Mandanten, die von der Kanzlei Meissner & Meissner Abmahnungen erhalten haben, die im Auftrag der Euro-Cities AG verschickt wurden. Wir stehen dabei sowohl für eine kostenfreie Ersteinschätzung als auch für eine außergerichtliche Vertretung zu Festpreisen zur Verfügung. Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie bundesweit und bieten Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung.

Die Firma Euro-Cities AG lizensiert die Verwendung von Landkarten und Stadtplänen. Oftmals werden entsprechende Karten von Maklern und Immobilienverkäufern in Exposes, bzw. Online-Angeboten eingebunden, ohne über die entsprechenden Rechte hierüber zu verfügen. 

Das entsprechende Kartenmaterial wird auf der Internetseite staftplandienst.de zur Verfügung gestellt. 

Nach der Auffassung der Kanzlei Meissner & Meissner soll es sich bei den angebotenen Stadtplänen um urheberrechtlich geschützte Werke handeln. Immer wieder wird diskutiert, ob Stadtpläne überhaupt über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen, um als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen werden zu können.


Was sagt die Rechtsprechung zu Stadtplan-Abmahnungen?

Bereits im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Stadtpläne über den erforderlichen Werkscharakter verfügen können. In einem entsprechenden Hinweisbeschluss führte der Bundesgerichtshof wie folgt aus:

„Stadtpläne und Landkarten können als Darstellungen wissenschaft- lich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genie- ßen, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt. Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer indivi- duellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht. Die urheberrechtlich bedeutsamen schöpferischen Züge können insoweit in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Darge- stellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z.B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z.B. bei der Farbgebung, Be- schriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist (BGHZ 139, 68, 72 - Stadtplanwerk; BGH, GRUR 2005, 854, 856 - Karten- Grundsubstanz).“ 

Was tun bei einer Abmahnung von Meissner & Meissner?

In jedem Fall sollte man zunächst einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte stehen für eine erste kostenlose telefonische Ersteinschätzung gerne unter 022180067680 zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch alternativ eine E-Mail an kanzlei@obladen-gaessler.de schicken. Wir werden uns dann schnellstmöglich melden.


Wie können OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte helfen?

Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ausgesprochen wurde. Insbesondere prüfen wir die Abmahnung auf etwaige formelle Fehler, die dazu führen könnten, dass kein Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite besteht. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Abmahnung berechtigt ist, empfiehlt es sich in der Regel, eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass Euro-Cities AG etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagt. Dies kann nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein, die mit einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

Schließlich prüfen wir, ob die Zahlungsansprüche ihrer Höhe nach begründet sind. Insbesondere die Schadenersatzansprüche werden häufig erst nach einer Auskunftserteilung beziffert. Hier prüfen wir, ob Auskunftsansprüche bestehen und wie diese am Besten erfüllt werden können. In jedem Fall kann es sich lohnen, etwaige Zahlungsansprüche zu verhandeln.

Wir vertreten Sie außergerichtlich zu fairen Festpreisen.

Auch in einem gerichtlichen Verfahren können wir Sie bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten vertreten. Wir bieten dabei eine kostenminimierende engagierte Verteidigung.

Sie erreichen uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 022180067680 oder per E-Mail unter kanzlei@obladen-gaessler.de

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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