Abmahnung der Kanzlei Mundorf für die BVH GmbH wegen Wettbewerbsrecht

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Die Kanzlei Mundorf mahnt für die Firma BVH GmbH ab. Gerügt werden fehlerhafte, bzw. irreführende Angaben im Zusammenhang mit LED-Leuchten. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Begleichung von Rechtsanwaltskosten.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets ernst genommen werden. Ignoriert man diese und handelt falsch, droht ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren. In jedem Falle sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Fragen, die hier immer wieder auftauchen und geprüft werden müssen, sind u. a. ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Der Abmahnende und der Abgemahnte müssen Mitbewerber im Sinne des Wettbewerbsrechtes sein. Schnell wird übersehen, dass in Wirklichkeit überhaupt kein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Ferner müssen die gerügten Angaben natürlich auch noch fehlerhaft, bzw. irreführend sein. Dies hängt stets vom Einzelfall ab und lässt sich pauschal kaum beantworten. Letztlich muss auch geprüft werden, ob die geforderten Kosten angemessen sind. Auch dies hängt letztlich vom Einzelfall ab.

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. Wir raten immer dazu, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten eine große Vielzahl von Internethändlern aus ganz Deutschland gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Sie können uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Wir übernehmen daneben die Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu Festpreisen.


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