Abmahnung der Kanzlei NIMROD für Astragon Software "Baumaschinen-Simulator"

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Die recht neue Kanzlei NIMROD Bockslaff & Scheffen Rechtsanwalt verschickt zum Wochenende hin Abmahnungen im Auftrag der Firma Astragon Software. Konkret geht es um das Computerspiel "Baumaschinen-Simulator".

Die Kanzlei NIMROD fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850 Euro.

Wir können zunächst dazu raten, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr empfehlen wir unseren Mandanten die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Daneben prüfen wir stets, ob die Abmahnung berechtigt ausgesprochen wurde. Uns lag in jüngster Vergangenheit beispielsweise eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD vor, bei der der richterliche Auskunftsbeschluss mit einem früheren Datum als der Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes versehen war. In einem solchem Fall liegt ein offensichtlicher Formmangel vor, sodass wir in derartigen Fällen dazu raten, eine Zahlung vollständig zu verweigern. Abmahnungen bieten aber noch weitere Anhaltspunkte, die genau überprüft werden. Je nach Ergebnis der Prüfung wird die Zahlung entweder dauerhaft verweigert oder man sollte einen niedrigeren Vergleich anstreben. Langzeiterfahrungen hinsichtlich der Kanzlei NIMROD fehlen bislang. Die Kanzlei ist nämlich erst seit wenigen Monaten im "Abmahngeschäft" tätig. Daher gibt es keine verlässlichen Aussagen darüber, ob, bzw. wie häufig Abgemahnte verklagt werden. Die Abmahnungen sollten demnach mit Vorsicht "genossen" werden. Daher ist professionelle Hilfe in aller Regel erforderlich, wenn man sich gegen die Abmahnung wehren möchte.

Wir, die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte, vertreten eine Großzahl von Betroffenen, die Filesharing-Abmahnungen erhalten haben, erfolgreich. Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, können Sie uns jederzeit -gerne auch am Wochenende- telefonisch erreichen unter der 0221-78952980. Eine telefonische Ersteinschätzung erfolgt dabei natürlich kostenfrei. Die vollständige Verteidigung gegen die Abmahnung übernehmen wir zu einem Festpreis in Höhe von 179 Euro.


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