Abmahnung der Kanzlei Pixel.Law für Frau Gabi Schmidt wegen Urheberrechtsverletzungen auf Facebook

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Wir haben Kenntnis von Abmahnungen, die die Berliner Kanzlei Pixel.Law für Frau Gabi Schmidt verschickt.

Dem Abgemahnten wird eine Urheberrechtsverletzung bei facebook vorgeworfen. Konkret sollen Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten über Facebook rechtswidrig genutzt worden sein.

Die Kanzlei Pixel.Law fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahung einer Gesamtsumme von ca. 1.800 Euro.

Facebook-Abmahnungen sind noch relativ selten, jedenfalls deutlich seltener als Abmahnungen bei Verkaufsplattformen wie ebay oder Amazon. Grundsätzlich gilt jedoch auch bei Facebook: Bei der Veröffentlichung von Bildern muss die Erlaubnis des Urhebers vorliegen. Andernfalls kann einen der Urheber auf Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch nehmen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob die geforderten Kosten von rund 1.800 Euro tatsächlich angemessen sind. Hier dürfte bei Facebook nichts anderes gelten als bei "klassischen" Bildabmahnungen. Der Lizenzschadenersatz wird in der Regel nach der sog. MFM-Tabelle bestimmt, wenn keine anderen Anhaltspunkte für die Bestimmung der Höhe eines Lizenzschadens bestehen. Die MFM-Tabelle unterscheidet zwischen der Nutzungsdauer, der Nutzungsart und der Größe des genutzten Bildes. Insofern halten wir es für deutlich überhöht, wenn hier ein solch hoher Betrag gefordert wird. Wir schätzen -sofern überhaupt ein Urheberrechtsverstoß gegeben ist- die Verteidigungschancen gegen die geforderten Kosten zumindest als gut ein.

In jedem Falle sollte man aber vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht vorschnell unterzeichnen. Diese stellen nämlich oftmals Schuldeingeständnisse dar. Vielmehr empfiehlt sich die Formulierung einer sog. modifizierten - also abgeänderten - Unterlassungserklärung. Hierbei sollte Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten auf den Gebieten des Urheberrechts, des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts. Ein telefonischer Erstkontakt ist dabei natürlich kostenfrei. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu Festpreisen, die Sie bereits auf unserer Homepage vor einer etwaigen Mandatierung einsehen können.

Sie können uns telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen.


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