Abmahnung der Kanzlei RA Andreas Hennig für die Firma HT Energy Point GmbH (Wettbewerbsrecht)

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Die Kanzlei RA Andreas Hennig verschickt aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für die Firma HT Energy Point GmbH.

RA Andreas Hennig hat zuvor für das Sportgeschäft Weiß Abmahnungen an ebay-Verkäufer verschickt. Diesbezüglich wurden mit uns Interviews in der WDR Lokalzeit sowie im Sat 1-Frühstücksfernsehen geführt, da viele Abgemahnte den Eindruck hatten, dass es sich um sog. rechtsmissbräuchliche Abmahnungen handelte. Wir haben damals bereits gesagt, dass die bloße Anzahl der verschickten Abmahnungen (Massenabmahnungen) für sich alleine genommen noch kein Anzeichen für Rechtsmissbrauch sind. Vielmehr müssen weitere Indizien hinzutreten. Man sollte also insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht unterschätzen, bloß weil man beispielsweise im Internet ließt, dass in großem Umfang abgemahnt wird. Unsere Erfahrung ist, dass die Gerichte sehr vorsichtig sind mit der Einschätzung, ob eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr muss man sich jede einzelne Abmahnung "vornehmen", um zu einer solchen Einschätzung zu kommen.

Wir raten grundsätzlich dazu, zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe prinzipiell für einen Wettbewerbsverstoß reichen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist, sollte man eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist wichtig, da die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung in der Regel viel zu weit gefasst ist. Man sollte bedenken, dass Unterlassungserklärungen über einen großen Zeitraum Gültigkeit haben. Daher sollte man sehr vorsichtig mit der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sein.

In einem weiteren Schritt sollte man überlegen, ob die geforderten Kosten tatsächlich angemessen sind, bzw. gerichtlich durchgesetzt werden könnten. Dies ist stets in einer Einzelfalleinschätzung vorzunehmen. Wir raten unseren Mandanten in der Regel dazu, auf einen niedrigeren Vergleichsbetrag hinzuarbeiten oder aber wir raten zur vollständigen Kostenverweigerung. In den Abmahnungen, die RA Hennig zuvor an unsere Mandanten geschickt haben, haben wir stets eine Kostenübernahme vollständig zurückgewiesen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von RA Andreas Hennig für die HT Energy Point GmbH erhalten haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir stehen für Sie rund um die Uhr für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Unsere Kanzleitelefonnummer lautet 0221-789 529 80. Wir vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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