Abmahnung der Kanzlei Sasse und P. für Entertainment One UK Limited, AMC Film Holdings "The Walking Dead"

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Wir haben eine Beratungsanfrage erhalten, wonach die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg Filesharing-Abmahnungen für die Rechteinhaber „Entertainment One UK Limited, AMC Film Holdings LLC" verschickt haben soll. Abgemahnt wird die Serie „The Walking Dead".

Sollte sich der Bericht aus der Beratungsanfrage bestätigen, verschickt die Kanzlei Sasse und Partner nun also die Abmahnung nicht im Auftrag der WVG Medien, für die bislang die Serie „The Walking Dead" abgemahnt wurde.

Der Abgemahnte berichtete uns zudem, dass die geforderten Beträge über denen liegen sollen, die bislang gefordert wurden.

Wir haben bereits eine große Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner bearbeitet. Man sollte bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung große Sorgfalt walten lassen. Eine Unterlassungserklärung sollte stets so formuliert werden, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Wenn die Möglichkeit besteht, dass auch andere Episoden der Serie über Tauschbörsen geladen wurden, kann es zudem sinnvoll sein, in die Unterlassungserklärung nicht nur die abgemahnte Episode aufzunehmen, sondern sämtliche Episoden. Dies kann nämlich Folgeabmahnungen verhindern.

Hinsichtlich der geforderten Kosten entwickelt sich die Rechtsprechung allmählich zu einer sachgerechten Lösung: Besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben, ist die Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter ist, widerlegt. Dann haftet der Anschlussinhaber jedenfalls nicht für den Lizenzschadenersatz. Der Anschlussinhaber kann jedoch für die Abmahnkosten haften, wenn er seinen Sicherungs- und Prüfpflichten nicht nachgekommen ist. Hier sollte bei einer Verteidigung gegen die Abmahnung herausgearbeitet werden, dass der Anschlussinhaber seinen Pflichten nachgekommen ist, um ihn aus der Haftung herauszukriegen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten tausende Empfänger von Filesharing-Abmahnungen seit mehreren Jahren. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit unter 0221-78952980 telefonisch erreichen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.


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