Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner für WVG Medien „The Walking Dead - 5. Staffel“

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Auch im Jahr 2015 verschickt die Kanzlei Sasse und Partner Abmahnungen für die beliebte Fernsehserie „The Walking Dead“. In der uns vorgelegten Abmahnung geht es um die Folge 2 der Staffel 5.

Mag manch ein geneigter Zombie-Fan dem Versender der Abmahnung einen spitzen Gegenstand in den Kopf rammen wollen, empfiehlt es sich aus mehreren Gründen stattdessen mit anwaltlicher Hilfe gegen die Abmahnung vorzugehen.

Mehrere vorgegebene Alternativen – nichts voreilig unterzeichnen

Wie seit einiger Zeit bei der Kanzlei Sasse und Partner üblich enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung zwei Alternativen, die man unterzeichnen soll. Wir raten dazu, keine der vorgefertigten Unterlassungserklärungen vorschnell zu unterzeichnen. Vielmehr sollte man sich nach einer anwaltlichen Beratung zwischen der Abgabe einer modifizierten und der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden. In den meisten Fällen raten wir jedoch dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hintergrund hiervon ist, dass man bei einer Nichtabgabe der Unterlassungserklärung ein relativ hohes Prozesskostenrisiko eingeht. Dieses sollte vermieden werden.

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung zudem die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 Euro.

Rechtsprechung ist ein Flickenteppich

Die Gerichte urteilen inzwischen recht unterschiedlich, wenn es um die Frage geht, ob dieser hohe Betrag tatsächlich durchsetzbar ist. Sicherlich gibt es inzwischen einige erstinstanzliche Urteile, die die Haftung des Anschlussinhabers verneinen, wenn mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben (wie dies etwa bei Familien, WGs usw. der Fall ist). Es ist jedoch auch zu beobachten, dass einige dieser Urteile in der Berufungsinstanz aufgehoben werden. Es gibt aktuell also kein Patentrezept, bzw. eindeutiges schwarz oder weiß. Vielmehr urteilen die unterschiedlichen Gerichte auch sehr unterschiedlich. Die Abmahnkanzleien werfen in der Regel die für sie günstigen Urteile in den Ring, die verteidigenden Anwälte die Urteile, die für die Abgemahnten günstig sind.

Fundierter Rat bei Filesharing-Sachen ist daher nötiger als je zuvor. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man jedoch auf die Abmahnung reagieren und sich direkt nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Empfängern einer Filesharing-Abmahnung. Sie können uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit kontaktieren. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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