Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner für Digiprotect "Andreas Bourani - Eisberg"
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Die Kanzlei Schalast & Partner verschickt zum Wochenende Abmahnungen für die Firma Digiprotect. Abgemahnt wir das Werk „Andreas Bourani - Eisberg", welches sich auf dem German Top 100 Single Chart-Container vom 31.10.2011 befunden hat.
Die Abmahnung ist auf den 13. Januar 2012 datiert.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 550 Euro. Wir halten den geforderten Betrag für überhöht, zumal lediglich eine Single abgemahnt wurde.
Keinesfalls sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. Die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung sollte dem vorgezogen werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Unterlassungsansprüche.
Je nach Fallkonstellation kann es gelingen, dass man die Zahlungsansprüche vollständig abwehrt. Dies kommt aber stark auf den Einzelfall an und auf einzelne Konstellationen zu solchen Fragen wie die nach der Anzahl der Internetnutzer, der Art des Internetanschlusses etc..
Ferner kann es problematisch sein, dass sich der abgemahnte Titel auf einem sog. Chartcontainer befand. Ein Chartcontainer ist eine Datei, in der sich 100 Lieder befinden. Alle 100 Lieder können theoretisch abgemahnt werden. Zwar muss man wohl nicht mit 100 Folgeabmahnungen rechnen, wohl aber mit ca. 10 bis 15 Folgeabmahnungen. Folgeabmahnungen kann man aber bereits im Vorfeld verhindern. Dies kann durch die Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen geschehen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne bei der richtigen Verteidigungsstrategie gegen die Schalast und Partner-Abmahnung. Ferner werden wir für Sie gerne prophylaktisch tätig, um Folgeabmahnungen zu verhindern. Sie können uns dazu auch am Wochenende über unser Kanzleitelefon erreichen.
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