Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke für Tobis Film "12 Years a Slave"

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Uns liegen inzwischen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke vor. Die Abmahnungen wurden im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co KG verschickt. Abgemahnt wird der Film "12 Years a Slave".

Die Kanzlei Schutt, Waetke fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schaden- und Aufwendungsersatz von insgesamt rund 730 Euro.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoller ist. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird dabei so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies ist nämlich oftmals mit Kosten von vielen hundert bis tausenden Euro verbunden. Man sollte zudem sehr sorgfältig bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sein, damit diese auch annahmefähig bzw. nicht zu weit gefasst ist. Am besten lässt man sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Hinsichtlich der geforderten Kosten muss man zunächst zwischen dem sog. Lizenzschaden und dem Aufwendungsersatz unterscheiden. Für den Lizenzschaden haftet grundsätzlich nur ein konkreter Täter, also keinesfalls zwingend der Anschlussinhaber. Es besteht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch der Täter einer Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Aufgabe einer guten Verteidigung gegen die Abmahnung ist es, diese Vermutung zu widerlegen. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass man darlegt, dass den Anschluss mehrere Personen nutzen, man zum angeblichen Tatzeitpunkt sämtliche Computer ausgeschaltet hatte etc. Bevor man der Kanzlei Schutt, Waetke schreibt, sollte man sich jedoch auch diesbezüglich beraten lassen, da fehlerhafte oder nicht zwingend notwendige Angaben, die man leichtfertig tätigt, schnell negativ gewertet werden können.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich Abgemahnte aus ganz Deutschland. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit telefonisch unter 0221-78952980 erreichen.


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