Abmahnung der Kanzlei Tavanti & Redeker für die CU Entertainment & Gastro GmbH| „Coyote Ugly“

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Tavanti & Redeker aus Berlin vor, die für ihre Mandantin, die CU Entertainment & Gastro GmbH aus Mayen, die Verletzung von Markenrechten rügen. Wir haben über diese Schreiben bereits 2018 berichtet.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird konkret die Verwendung der Bezeichnung „Coyote Ugly Show“ im Internet durch den abgemahnten Unternehmer für eine Veranstaltung. Hierbei handele es sich um eine unzulässige Werbehandlung, die sowohl gegen Marken- als auch Wettbewerbsrecht verstoße.

Nach Ausführungen zur Rechteinhaberschaft, Benutzung der Marke und Bekanntheit derselben wird ein Verstoß gegen § 14 II Nr. 1, V, VII MarkenG sowie §§ 3, 4 Nr. 9 (jetzt § 4 Nr. 3), 5 UWG behauptet.

Die Forderungen

Entsprechend fordern Tavanti & Redeker für die CU Entertainment & Gastro GmbH

  • die Abgabe einer – als Entwurf beigefügten – Unterlassungserklärung mit einer vorgesehenen Vertragsstrafe von 6.000,00 EUR je Wiederholungshandlung;
  • Erteilung einer detaillierten Auskunft über Art und Umfang der bereits erfolgten Verwendung der Bezeichnung „Coyote Ugly Show“;
  • Ersatz des bereits entstandenen und des künftig noch entstehenden Schadens, gleichzeitig das Anerkenntnis, dass ein Mindestlizenzausfallschaden in Höhe von 2.000,00 EUR netto angefallen sei;
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 70.000,00 EUR.

Weitergehende Ansprüche sollen nach den Ausführungen innerhalb der Abmahnung vorbehalten bleiben.

Das können wir Ihnen raten

Die gesetzten –kurzen – Fristen sollten Sie in jedem Fall einhalten und ernst nehmen, da Sie nach Fristablauf damit rechnen müssen, dass die Forderungen ins gerichtliche Verfahren getragen werden.

Keinesfalls sollten Sie das vorgeschlagene Unterlassungsversprechen unterzeichnen, das an mehreren Stellen zu weitgehend ist und ein Schuldanerkenntnis beinhaltet. Da Vertragsstrafen als Beugemittel regelmäßig empfindlich treffen (sollen) und das Versprechen 30 Jahre Gültigkeit hat, sollte eine Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell abgegeben werden. Es handelt sich hier um eine Hauptforderung, die zu weiteren Streitigkeiten/Abmahnungen/Vertragsstrafeforderungen führen kann, wenn man sich hier unvorsichtig verhält.

Zu den bereits angegebenen Zahlungsforderungen kommt nachfolgend noch eine Lizenzschadenersatzforderung hinzu, die sich der Höhe nach an den Inhalten der Auskunft orientiert. Die Auskunft ist damit ebenfalls mit großer Sorgfalt zu unvorbereitet zu erteilen. Ebenso wie das Unterlassungsversprechen ist auch eine einmal erteilte Auskunft kaum bis gar nicht mehr zurück zu nehmen.

Insgesamt droht eine umfassende strafbewehrte Verpflichtung, die den Unterzeichnenden zumeist den Rest des gewerblichen Lebens begleiten wird. Es kann auch angesichts des beiliegenden Entwurfs nur angeraten werden, zunächst einen versierten (Fach-)Anwalt aufzusuchen und sich nicht etwa vorschnell zu unterwerfen. Der Anwalt kann die rechtliche Lage und insbesondere die Berechtigung der Forderungen richtig einschätzen, die geltend gemachten Ansprüche erläutern und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Denn die Bezeichnung „Fachanwalt“ darf nur führen, wer entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorweisen kann. Daher profitieren Sie besonders in komplexen Rechtsgebieten wie dem gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht von seiner Kompetenz.

In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht für Sie tätig. Hier können Sie sich einen Überblick über aktuelle Meldungen verschaffen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann senden Sie uns gerne eine E-Mail oder ein Fax. Oder Sie nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung mit dem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Gerne besprechen wir zeitnah mit Ihnen gemeinsam die nächsten rechtlichen Schritte. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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