Abmahnung der Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte für die MO Streetwear GmbH wg. der Marken GAYA oder FELIPA

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Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei von Have Fey aus Hamburg vor, welche die MO Streetwear GmbH vertritt. Abmahnungen der MO Streetwear GmbH sind uns gut bekannt, wenngleich unter anderweitiger Vertretung, entsprechende Artikel finden Sie auf unserer Homepage.

Vorab:

Wenn Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei von Have Fey erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Rechtsanwälte | Fachanwälte. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de 


Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnungen sind vorliegend die Marken "Gaya" und „Felipa“, die nach Aussage des Rechtsvertreters der MO Streetwear GmbH umfassenden markenrechtlichen Schutz für Taschen (Klasse 18) und Bekleidung und Schuhwaren (Klasse 25) genießen. Die GmbH hat darüber hinaus auch andere Zeichen markenrechtlich schützen lassen.

Der Vorwurf richtet sich auf das Bewerben, Anbieten und Vertreiben von Taschen in Deutschland über eigene Internetseiten unter der Bezeichnung "Gaya" bzw. „Felipa“ (teilweise in Alleinstellung). Hierdurch seien jeweils Markenverletzungen iSd § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG zu beklagen.


Was fordert die MO Streetwear GmbH?

Die MO Streetwear GmbH fordert von den abgemahnten Händlern in ihrem Anschreiben zunächst unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist.

Unter Ziffer 2. des beigefügten Unterlassungsversprechens fordert die MO Streetwear GmbH sodann Auskunft zu erteilen, über Namen und Anschrift des Herstellers, der Lieferanten und gewerblicher Abnehmer sowie über Menge der bestellten Waren, einschließlich des Ein- und Verkaufspreises und des Gesamtumsatzes und Gewinns (unter Vorlage geeigneter Unterlagen).

Unter Ziffer 3 soll der Unterzeichner bereist dem Grunde nach erklären, der MO Streetwear GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die vorgeworfenen Handlungen entstanden ist oder künftig entstehen wird.

Zuletzt verspricht der Unterzeichner des Entwurfs unter Ziffer 4, die Kosten der Inanspruchnahme der von Have Fey Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR zu zahlen.

Nach erteilter Auskunft wird jeder Voraussicht nach zudem noch ein Lizenzschadenersatz berechnet- und gefordert werden.


Tipp: Wie sollte man auf den Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Keineswegs vorschnell. Ob eine Markenverletzung vorliegt oder nicht, ist Tatfrage und nur von einem versierten Anwalt im Markenrecht, bestenfalls Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, einzuschätzen. Beispielsweise würde die Verwendung einer Marke als Modellbezeichnung nicht zwangsläufig eine Markenverletzung darstellen.

Auf der anderen Seite sollten die gesetzten -zumeist kurzen- Fristen auf jeden Fall beachtet werden, um kein ggf. unnötiges und für die unterlegene Seite teures Unterlassungsverfahren im Markenrecht führen zu müssen.

Erst nach Prüfung der Vorwürfe und des Sachverhaltes kann das weitere Vorgehen richtig entschieden werden. Sofern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, muss die Abgabe zunächst sorgsam vorbereitet werden, das Unterlassungsversprechen weitest möglich modifiziert werden und der Unterzeichner selbstverständlich zuvor über die tatsächliche Reichweite des Versprechens aufgeklärt werden, die über den Wortlaut hinausreicht.

Die Auskunft hat vollständig und richtig zu sein und stellt einen selbständig einklagbaren Anspruch dar. Da mit der Auskunft der später noch eingeforderte Schadenersatz vorbereitet wird, sollte auch hier ein versierter Anwalt hinzugezogen sein.

Die Zahlungsforderungen sind oft Verhandlungssache.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Rechtsanwälte | Fachanwälte haben eine große Erfahrung im Markenrecht und kennen solche Abmahnungen der MO Streetwear GmbH seit langem.

Weitere Infos zum Thema Markenrecht finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/

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