Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH durch die Zierhut IP Rechtsanwalt-AG| Textil-Verordnung: Acryl

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Die Abmahner

Die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft betreut derzeit die Kaufrausch Germany GmbH und unterstützt diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Das in Berlin ansässige Textilunternehmen verkauft Bekleidungsstücke sowie Schuhe. Dabei ist das Unternehmen durch eine Historie mit zahlreichen Unternehmenslöschungen und -neugründungen geprägt.

Der Vorwurf

Die Abmahnung rügt dabei einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. Betroffen ist ein eBay-Verkäufer, der seine Textilien mit dem Begriff „Acryl“ gekennzeichnet hat, obwohl dieser Begriff nicht Bestandteil der zulässigen Textilkennzeichnungen ist.

Die Forderung

Der Abgemahnte soll für die Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € (Streitwert 15.000€) aufkommen und zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Unsere Einschätzung

Die aus dem Jahre 2011 gültige Textilkennzeichnungsverordnung stellt Regeln zur Kennzeichnung von Textilien auf, wobei lediglich die Kennzeichnungen verwendet werden dürfen, die Teil des Anhangs sind.

Der Begriff „Acryl“ wird hierin nicht genannt, sodass bei der Verwendung des Begriffs ein Verstoß gegen die Verordnung zu sehen ist. Der Anhang spricht als Alternative zu „Acryl“ von „Polyacryl“, sodass im vorliegenden Fall eine Kennzeichnung mit „Polyacryl“ möglich erscheint.

Unser Rat

Achten Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Waren auf die Bestimmungen innerhalb der Textilkennzeichnungsverordnung. Nur so können Sie sich vor Abmahnungen schützen.

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten haben, nehmen wir gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung, da diese zumeist sehr weit gefasst ist und somit nachteilige Auswirkungen entfalten kann. Wir nehmen sodann gerne eine Modifizierung der Erklärung für Sie vor, damit Sie in der Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht unberechtigt eingeschränkt werden.

Sprechen Sie uns einfach an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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