Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH (Marions Kochbuch) durch RA Carsten Albrecht (albrecht legal)

  • 2 Minuten Lesezeit

Tipps, Beratung und Vertretung vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zur urheberrechtlichen Abmahnung im Fall "Marions Kochbuch".

Worum geht es?

Rechtsanwalt Carsten Albrecht (albrecht legal) verschickt regelmäßig urheberrechtliche Abmahnungen für Herrn Folkert Knieper oder die Knieper Verwaltung GmbH aus. Es geht dabei um Bilder der Webseite "Marions Kochbuch".

In einem solchen Abmahnschreiben wird durch Herrn Rechtsanwalt Carsten Albrecht eine angeblich unerlaubte Fotonutzung und damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht (§16 und § 19a Urhebergesetz) behauptet.

Meist sind mittelständische Gastronomen oder Veranstalter im Bereich Freizeit und Kultur betroffen.

Vorab: Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich von mir als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zunächst unverbindlich zu einer möglichen Lösung beraten lassen. 

Rufen Sie gerne unsere Kanzlei unter 040/819 823 42 an und bitten Sie um ein kurzfristiges Gespräch mit RA Philipp Vitus Scholl oder schreiben Sie mir eine unverbindliche E-Mail: scholl@westermann-scholl.de.


Verletzung von Urheberrecht durch Fotonutzung

Durch die Übernahme der Fotografie ohne Lizenz wird angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Herr Folkert Knieper wird als Fotograf und damit als Urheber der entsprechenden Fotografie genannt. Grundsätzlich sind Fotografien über das Urheberrecht geschützt.

Die Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Albrecht fordert im Einzelnen:

  • unverzügliche Entfernung des Fotos/der Fotos
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz)


Was sollten Sie jetzt tun?

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Es ist zunächst nicht ratsam die Sache zu ignorieren. Soweit die Gegenseite die Ansprüche gerichtlich durchsetzen lässt, ist das vor allem mit erhöhten Kosten verbunden.

Lassen Sie sich dabei durch einen Fachanwalt beraten. 

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berate ich Unternehmer genauso wie Privatpersonen in entsprechenden Angelegenheiten. Mein Augenmerk liegt hierbei immer auf der bestmöglichen Lösung für den Mandanten.

Schreiben Sie mir also am besten per E-Mail, per Fax, aber auch gerne per Post an (die Kontaktdaten finden Sie einfach auf der rechten Seite). Außerdem möchte ich Ihnen Folgendes anraten:

  • Zahlen Sie zunächst nichts und geben Sie keine Erklärungen ab.
  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit Folkert Knieper oder seinem Rechtsanwalt Carsten Albrecht, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne Beratung durch einen Fachanwalt keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, vor allem nicht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Rat aus dem Internet kann sehr problematisch sein. Sie haben keinerlei Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind. 


Ist die Abmahnung von RA Carsten Albrecht seriös?

Grundsätzlich wird die Kanzlei albrecht.legal von uns als seriöse Anwaltskanzlei wahrgenommen. Ob in Ihrem Fall die Abmahnung gerechtfertigt ist, muss eine genaue Prüfung zeigen.


Was können wir für Sie erreichen?

Wir werden die Kosten für Sie so gering wie möglich halten und ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Falls es nötig ist eine Unterlassungserklärung abzugeben, geben wir eine entsprechende rechtssichere Erklärung ohne unnötige Nachteile für Sie ab.

Nach Prüfung Ihres Falles können wir Ihnen eine Auskunft über den wahrscheinlichen Ausgang der Sache geben. Natürlich klären wir Sie auch im Vorfeld über sämtliche Kosten, Möglichkeiten und Gefahren auf.


Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich:

Per E-Mail: scholl@westermann-scholl.de

oder per Telefon: 040 819 823 42 (Rechtsanwalt Philipp Vitus Scholl)




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