Abmahnung der Konsolenkost GmbH durch Faustmann-Neumann Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben von der Konsolenkost GmbH (Geschäftsführer Sebastian Kost, Julian Meyn), vertreten durch Faustmann-Neumann Rechtsanwälte, eine Abmahnung erhalten und suchen kompetenten juristischen Rat?

Wir sind für Sie da!

In der uns vorliegenden Abmahnung wurde aufgrund von Verletzungen des Wettbewerbsrechts abgemahnt. Gerügt werden unter anderem widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist und zu Versandkosten, falsche Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist sowie weitere falsche Angaben zum Widerrufsrecht.
Rechtsanwalt Sebastian Dehißelles gesetzt in der Abmahnung einen Gegenstandswert von 30.000 € an und fordert, neben einem Aufwendungsersatz aus diesem Betrag (1141,90 € netto inkl. 20 € Auslagenpauschale), die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was muss ich tun?

  • Abmahnung nicht ignorieren!
  • keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Natürlich können Sie die Abmahnung selbst bearbeiten. Bei der Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wie sie zu formulieren ist, bedarf es aber des Spezialwissens eines Fachanwaltes. Jeder kann eine Unterlassungserklärung modifizieren. Es ist jedoch daran zu denken, dass eine Unterlassungserklärung potentiell lebenslang binden kann. So ist es möglich, sich mit einer falsch formulierten Unterlassungserklärung zu ruinieren. Außerdem hat der Fachanwalt die Erfahrung aus vielen Fall-Bearbeitungen und weiß die Situation besser einzuschätzen, z.B. wenn ein Vergleich geschlossen werden soll. Wissen Sie, ob Sie nicht zu viel bezahlen?

Wir sind für Sie da!

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne und unverzüglich zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie die Chancen und Risiken der Abwehr der Abmahnung oder eines möglichen Vergleiches. Wir teilen Ihnen auch sofort mit, was unsere Dienste Sie kosten.

Rufen Sie jetzt an!

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB

Beiträge zum Thema