Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an Sneakern

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Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch die Rechtsanwälte CBH aus Hamburg vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung durch die Aufbringung des sogenannten Toile Monogrammes auf Turnschuhen.

Insoweit wird unserer Mandantin vorgeworfen, dass diese Turnschuhe anbiete, welche das bekannte Toile Monogram sowie das Logo „LV“ des Rechteinhabers tragen.

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 250.000,00 €, mithin zu einem Betrag in Höhe von 3.865,00 €. Daneben werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach der Rechteinhaber geeignete Unterlagen, nämlich Lieferscheine, Auskunft über Art, Umfang und Dauer der verbotenen Handlung sowie Namen von potenziellen Vorherstellern verlangt.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist zu konstatieren, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass zunächst überprüft werden muss, ob die Abmahnung in der Sache zutrifft oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Brisanz aufgrund des hohen Streitwertes bietet es sich im Regelfall an, eine die Wiederholungsfahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben. Darüber hinaus sollte gerade auch der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert auf seine Rechtmäßigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden.

Ob letztendlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, und insbesondere auch die erforderliche markenmäßige Verwendung in Ihrem streitgegenständlichen Fall vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalles und bedarf genauer Betrachtung. Hierzu bietet sich die Heranziehung eines Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutzes an.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz insbesondere auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Wir kennen auch bereits den Rechteinhaber und haben zahlreiche Abmahnung in der Vergangenheit beraten und vertreten. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, in dem Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben vorab per E-Mail zukommen lassen und/oder uns telefonisch kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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