Abmahnung der Nkodia & Brothers GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (Jus Direkt GmbH)

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Die Münchener Anwaltskanzlei Jus Direkt GmbH mahnt derzeit im Namen der Nkodia & Brothers GmbH angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße ab.

Grund der Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 S.1 der sog. ODR-Verordnung 524/2013 beim Verkauf von Softwarelizenzen im Internet. Diese schreibt in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, vor, auf ihren Onlinepräsenzen einen Hinweis auf die Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (kurz: OS-Plattform) bereitzuhalten. Gemäß § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S.1 VO524/2013 stelle das Unterlassen dieses Hinweises einen Wettbewerbsverstoß dar.

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler welcher auch für andere Mandanten mit gleichlautenden Abmahnungen tätig ist, fordert in der Abmahnung für die Nkodia & Brothers GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 Euro aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 Euro.

Die Abmahnung der Nkodia & Brothers GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Haue Scheffler sollten auf keinen Fall ignoriert werden. Nach Fristablauf ist davon auszugehen, dass durch den Abmahnenden eine einstweilige Verfügung beantragt wird, welche ggf. weitere Kosten verursacht. Auf keinen Fall sollte die beigefügten Unterlassungserklärung jedoch blind unterschrieben werden.

Eine rechtliche Überprüfung einer Abmahnung durch die Nkodia & Brothers GmbH lohnt sich unter verschiedenen Gesichtspunkten in jedem Fall. Haben Sie eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Jus Direkt GmbH für die Nkodia & Brothers GmbH erhalten, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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