Abmahnung der Nobilis Group GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Momentan spricht die Kanzlei Lubberger Lehment vermehrt marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit dem Vorwurf eines rechtsverletzenden Vertriebes sogenannter Duftzwillinge aus. An dieser Stelle hatten wir bereits über die Abmahnungen der Coty Beauty GmbH berichtet, welche die Kanzlei Lubberger Lehment mit der Verfolgung etwaiger Marken- und Wettbewerbsverletzungen durch den Vertrieb von Duftzwillingen beauftragt hatte. Nunmehr liegt uns eine solche Abmahnung vor, die die Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Nobilis Group GmbH ausspricht. Die Nobilis Group gehöre zu den führenden Distributoren im Bereich Luxus- und Prestigedüfte in Deutschland. Sie sei Inhaberin diverser Marken, welche auch Schutz für Parfumprodukte genießen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, unter einem Zeichen, was einer Marke der Nobilis Group GmbH ähnlich sei, Parfumprodukte vertrieben zu haben. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr. Aus diesem Grunde sei von einer Markenverletzung auszugehen. Zudem werde in der Werbung des Parfums ausdrücklich auf die Markendüfte der Nobilis Group GmbH Bezug genommen. Dies stelle eine unzulässige vergleichende Werbung und damit auch eine Wettbewerbsverletzung dar. Aufgrund der Rechtsverletzungen stünden der Nobilis Group GmbH diverse Ansprüche nach der Unionsmarkenverordnung (UMV) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu.  

Vorab: 

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment zugestellt? Dann zögern Sie nicht, uns unmittelbar zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, stehen Ihnen mit unserer Erfahrung als Fachanwälte gerne zur Verfügung. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Welche Forderungen lässt die Nobilis Group GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment stellen?

Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt
  • Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsumfang der rechtsverletzenden Produkte unter Angabe von Ein- und Verkaufspreisen
  • Anerkenntnis eines Schadensersatzanspruches, welcher nach Auskunft konkret beziffert wird
  • Erstattung von Abmahnkosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 150.000 €

Verhaltenstipps:

Der Abgemahnte sollte sich mit der Abmahnung unbedingt rechtzeitig auseinandersetzen. Ignoranz und Untätigkeit sind keine guten Ratgeber. Die Abmahnung durch die Kanzlei Lubberger Lehment ist ernst zu nehmen. Es gilt, die gesetzten Fristen im Auge zu behalten und sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Denn die gestellten Forderungen sind sehr umfangreich und der angenommene Gegenstandswert in der Regel sehr hoch, so dass auch das Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme erheblich sein dürfte. Nicht empfehlenswert ist es, voreilig auf sämtliche Forderungen der Gegenseite einzugehen oder gar die sehr umfangreiche und von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn im Falle des Vorwurfes von Marken- und Wettbewerbsverletzungen lohnt sich stets eine eingehende rechtliche Prüfung. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche so klar gegeben, wie der Abmahner darlegt. Selbst für den Fall, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ratsam wäre, sollte eine solche nicht ohne vorherige professionelle Modifikation und Beratung durch einen Spezialisten auf dem Rechtsgebiet abgegeben werden. Denn die Bindungswirkung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist enorm. Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann die Gegenseite eine erhebliche Vertragsstrafe verlangen. Die umfangreichen Pflichten ergeben sich für einen juristischen Laien leider jedoch nicht immer eindeutig aus dem Wortlaut der Erklärung, so dass eine vorherige Beratung sinnvoll ist, um die fahrlässige Verwirkung einer Vertragsstrafe möglichst zu vermeiden.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts sowie über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.


Unsere Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!


Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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