Abmahnung der Nobilis Group GmbH (Marken „Aventus“, „Creed“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Seit geraumer Zeit lässt die Nobilis Group GmbH von der Kanzlei Lubberger Lehment vermehrt Abmahnungen aus Marken- und Wettbewerbsrecht aussprechen. Vorwurf ist in der Regel der vermeintlich rechtswidrige Vertrieb sogenannter Duftzwillinge. Auch aktuell liegt uns ein solcher Fall vor. Der Abgemahnte soll unzulässig vergleichend (Imitationsbehauptung) geworben haben. Zudem soll er Marken hinsichtlich derer die Nobilis Group GmbH von den Inhabern zur Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt sei, verletzt haben. Es seien Parfumprodukte unter Nutzung eines den streitgegenständlichen Marken ähnlichen Zeichens angeboten worden. Die Nobilis Group GmbH lässt Ansprüche nach der Unionsmarkenverordnung (UMV) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend machen.

Vorab: 

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment zugestellt worden? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne können Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung kontaktieren. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Welche Ansprüche macht die Kanzlei Lubberger Lehment für die Nobilis Group GmbH geltend?

Die Nobilis Group GmbH verlangt zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem lässt sie einen Auskunftsanspruch geltend machen und fordert Informationen über die Herkunft und den Vertriebsumfang der rechtsverletzenden Produkte unter Angabe von Ein- und Verkaufspreisen. Der Abgemahnte soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz anerkennen. Eine Schadensersatzforderung wird in der Regel nach Auskunftserteilung beziffert. Zudem lässt die Nobilis Group GmbH die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 150.000 € fordern.


Was ist zu tun und zu lassen?

Zunächst gilt es, rechtzeitig tätig zu werden. Keinesfalls sollte die Abmahnung beiseitegelegt werden. Ignoranz ist gefährlich! Lässt der Abgemahnte die von der Gegenseite gesetzten Fristen verstreichen ohne zu reagieren, riskiert er, dass die Gegenseite ein Gerichtsverfahren einleitet. Wir wissen, dass die Gegenseite ein Gerichtsverfahren nicht scheut und insbesondere einstweilige Verfügungen beantragt. Da es aber auch keine gute Idee ist, die geltend gemachten Ansprüche vorschnell zu erfüllen oder selbst Kontakt mit den Rechtsanwälten der Gegenseite aufzunehmen, sollte der Abgemahnte zügig nach Erhalt der Abmahnung Rechtsrat einholen. Die Angelegenheit ist in rechtlicher Hinsicht oftmals sehr komplex. Nicht immer ist die Rechtslage so eindeutig wie in der Abmahnung dargestellt. Daher lohnt sich eine Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser kann –sollten die Ansprüche bestehen- auch eine für den Abgemahnten möglichst günstige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verfassen. Die der Abmahnung beiliegende  und von den Rechtsanwälten der Gegenseite vorformulierte Erklärung sollte der Abgemahnte keinesfalls auf eigene Faust und ohne vorherige rechtliche Prüfung und Modifikation unterzeichnen. Denn die Bindungswirkung ist enorm und einem juristischen Laien sind die Folgen der Abgabe einer solchen Erklärung in der Regel nicht bekannt. Da eine Zuwiderhandlung jedoch unmittelbar die Forderung einer erheblichen Vertragsstrafe zur Folge haben kann, ist eine Beratung nahezu unerlässlich, um unschöne finanzielle Folgen möglichst zu vermeiden.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts sowie über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.


Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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