Abmahnung der pixel.law Rechtsanwälte für Herrn Tim Langer

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Uns liegt eine Abmahnung der pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin vor, die hier für Herrn Tim Langer die Verletzung von Urheberrechten behaupten. Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, ein Lichtbild, an dem Herr Langer die alleinigen Rechte zu haben behauptet, online verwendet zu haben, ohne die hierfür erforderliche Berechtigung zu besitzen. Über Abmahnungen der Kanzlei pixel.law haben wir bereits mehrfach berichtet, vgl. bspw. unter

Grundsätzlich gilt, dass der Verstoß gegen die Urheber- oder Leistungsschutzrechte Dritter Ansprüche des verletzten Rechteinhabers, wie Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, auslöst. Da nahezu jedem Lichtbild entsprechender Schutz zukommt, ist bei der Verwendung von Fotografien Dritter daher Vorsicht geboten. 

Dies gilt auch bei der Verwendung von Bildern, die von Plattformen stammen, auf welchen „kostenfreie Nutzungen“ angeboten wird. Auch wenn eine Nutzung hier grundsätzlich unentgeltlich ermöglicht wird, haben solche Stocks regelmäßig Nutzungsbedingungen für die (kostenfreie) Verwendung, die exakt einzuhalten sind. Geläufig sind hier bspw. Bedingungen, den Urheber am Bild zu nennen und im Impressum einen Link auf die entsprechende Internetseite zu setzen. Möglich ist auch die Beschränkung auf eine rein redaktionelle Nutzung, so dass kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Wer eine solche Bedingung nicht erfüllt, handelt ohne Berechtigung und kann abgemahnt werden.

Was fordert die Kanzlei pixel.law für Herrn Tim Langer?

Gefordert wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung vorformuliert beigefügt wird. Hier kann nur davon abgeraten werden, die Erklärung ohne Weiteres zu unterzeichnen und abzugeben. Abgesehen von der Frage, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt, wäre die Erklärung ggf. auch mehreren Gründen vorher zu modifizieren, um keine weiteren Forderungen der Gegenseite zu riskieren und sich nicht weiter zu binden als unbedingt nötig. 

Weiter fordert pixel.law die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die aus einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR berechnet werden, sowie die Zahlung eines Lizenzschadenersatzes für die (angeblich) unberechtigte Nutzung des Bildes, nebst eines Verletzerzuschlags. Die Höhe des Schadenersatzes ist abhängig von der Dauer und der Art und Weise der Nutzung, so dass es sich hier immer um eine Tatfrage handelt, die verhandelt werden sollte.

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