Abmahnung der PUMA SE durch die Rechtsanwälte Göhmann erhalten?

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Abermals erreicht uns eine von den Rechtsanwälten Göhmann mit Sitz in Hannover für die PUMA SE aus Herzogenaurach ausgesprochene Abmahnung. Wir haben bereits über solche Schreiben berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-oder-einstweilige-verfuegung-von-puma-se-und-goehmann-rechtsanwaelte-erhalten_143040.html

Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Wort-/Bildmarke PUMA mit der darüber springenden Raubkatze vorgeworfen. Er soll ein mit dem bekannten Logo in einer abgewandelten Form versehenes Bekleidungsstück im Internet zum Verkauf angeboten haben.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung der PUMA SE durch die Rechtsanwälte Göhmann erhalten? Die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Was verlangt die PUMA SE?

Die PUMA SE lässt durch die Rechtsanwälte Göhmann zur Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Überdies verlangt die PUMA SE die Erteilung einer umfassenden Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der streitgegenständlichen Produkte sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem erheblichen Gegenstandswert von 250.000 €. Ein Schadensersatzverlangen wird ebenfalls angekündigt und insoweit bereits ein Anerkenntnis dem Grunde nach verlangt.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. In Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen, welche eine falsche Reaktion nach sich ziehen kann, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Markenrechtes erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Weitere Informationen und Hilfe finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/puma-abmahnung-von-goehmann-kostenlose-ersteinschaetzung/

Ruhe bewahren und Fristen beachten!

Zur Erfüllung der Ansprüche lässt die PUMA SE kurze Fristen setzen und droht für den Fall des reaktionslosen Fristablaufes die Einleitung gerichtlicher Schritte an. Ein gerichtliches Verfahren ist jedoch angesichts des hohen Gegenstandswertes mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Daher sollten Sie es nicht ohne vorherige professionelle Prüfung leichtfertig auf ein solches Verfahren ankommen lassen. Unter keinen Umständen sollte die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen ignoriert werden. Ebenfalls nicht empfehlenswert ist es, die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Denn mit der Abgabe der vorformulierten Erklärung bindet sich der Erklärende mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine sehr hohe feste Vertragsstrafe von 10.000,00 €  an die Gegenseite zu zahlen. Angesichts der Tragweite der Erklärung sollte daher zuvor ein auf dem Gebiet des Markenrechtes versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Sofern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig ist, kann dieser dann insbesondere eine für den Abgemahnten günstigere, modifizierte, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fertigen.

Wir für Sie! Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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