Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR / Rechtsanwalt S. erhalten?

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Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der weinhaltige Getränke anbietet. In dem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abgemahnte in seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot wird sodann auf die rechtlichen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und zum Muster-Widerrufsformular hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, dass in den Angeboten bei eBay die Widerrufbelehrung gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Informationen zum Widerrufsformular fehlen.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in dem Abmahnschreiben nicht angesprochen.

Meine Einschätzung:

Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht für Verbraucher sind regelmäßig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Fehlende Informationen zur Widerrufsbelehrung und zum Muster-Widerrufsformular werden von Gerichten regelmäßig als erhebliche Wettbewerbsverstöße bewertet. Gleichwohl sollten entsprechende Abmahnungen stets genau geprüft werden, da die mit den Abmahnschreiben geforderten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen – wie in dem hier aktuell vorliegenden Fall – zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst sind.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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