Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch Kanzlei Fortmann Tegethoff wegen „Mensch ärgere Dich nicht“

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Derzeit vertrete ich ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, die durch die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Meine Mandantin soll das Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung eines Gesellschaftsspiels verwendet haben.

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Für Betroffene: Sie benötigen ebenfalls Hilfe bei der Rechtsverteidigung? Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Markenrecht sind mir bereits unzählige Fälle von Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung bekannt. Als spezialisierter Rechtsanwalt übernehme ich die Über-prüfung etwaiger Ansprüche, entwickle für Sie eine individuelle Lösungsstrategie und bespreche mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. Nehmen Sie hierzu am besten sofort Kontakt mit mir auf, per E-Mail: info@ks-legal.de oder per Telefon: +49 89 327475-60. Weitere Informationen finden Sie unter www.ks-legal.de.
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Forderungen der Schmidt Spiele GmbH in der Abmahnung

In dem Aufforderungsschreiben wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklä-rung gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

TIPP1: Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich ein Leben lang (!) verbindlich. Daher sollte diese nicht vorschnell abgegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Da hier großes Gefahrenpotential besteht, das teure Folgen haben kann, lohnt es sich schon deshalb, die Erklärung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen und erforderlichenfalls nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.


TIPP2: Vor Abgabe irgendwelcher Erklärungen sollte geklärt werden, ob und gegebenenfalls in wel-chem Umfang die Quelle, von der Sie das Produkt / das Bildmaterial / die Webeaussage bezogen haben, mit in eine Haftung genommen werden kann.

Weiter wird die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vorbehalten. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es grundsätzlich drei anerkannte Arten der Schadensberechnung.

TIP: Die Art und Weise der gegenständlichen Benutzungshandlung ebenso wie eine etwaige Informati-onslage kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe später Schadensersatz geltend gemacht wird.

Und schließlich wird die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR gefordert. Die Höhe des berechtigten Gegenstandswerts hängt von verschiedenen Kriterien ab, die überprüft werden sollten.

TIP: Eine Abmahnung hat bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen zu genügen. Auch wenn der Anspruch dem Grunde nach berechtigt sein sollte, kann eine fehlerhafte Abmahnung schon dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden können.

Wie verhalten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten?

Die Rechtslage hängt von der Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Daher kann der Laie die Rechtslage in der Regel kaum einschätzen. Entsprechende Recherchen im Internet helfen oft nicht wirklich weiter, weil die dort gefundenen Informationen häufig nicht verifiziert werden können. Aufgrund der Einzelfallabhängigkeit können recherchierte Informationen vom Laien auch nicht richtig in die komplexe Rechtsmaterie eingeordnet werden. Daher gilt:

  1. Ruhe bewahren: Auch, wenn Ihnen die gesetzte Frist kurz erscheint, nicht in Panik verfallen.
  2. Keinen Kontakt zur Gegenpartei oder deren Anwalt aufnehmen: Hier können eventuell Aussagen getroffen werden, die zu Rechtsnachteilen führen und später nicht mehr zu korrigieren sind.
  3. Fristen beachten – sofort Informationen sowie Unterlagen zum Vorfall zusammenstellen.
  4. Rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt kontaktieren und den Vorgang überprüfen lassen.

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Kontakt

KANZLEI DR. SCHAEFER – Medien. Marken. Wettbewerb.

Dr. Matthias Schaefer, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

E-Mail: info@ks-legal.de
Tel. +49 89 327475-66
Internet: www.ks-legal.de





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