Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wg. „Mensch ärgere dich nicht“ durch RAe Sonnenberg Fortmann 24IP

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Der e-commerce-Kanzlei wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group vorgelegt. Diese Abmahnung wurde im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin ausgesprochen. Die Schmidt Spiele GmbH ist für diverse Kinder-, Familien- und Gesellschaftsspiele bekannt.

Mit dem aktuell vorliegenden Schriftsatz wird eine (angebliche) Verletzung der Marke „Mensch ärgere dich nicht“ abgemahnt. In diesem Kontext wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die beigefügte Erklärung ist unserer Meinung nach sehr weit gefasst und stellt daher für den Unterzeichner einer solchen Erklärung eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Verschärft wird dies durch die fixierte Höhe der in der beigefügten Erklärung festgesetzten Vertragsstrafe. Aufgrund dieser Umstände müssen wir von der ungeprüften Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abraten. Wir raten eindringlich dazu, zunächst den Vorgang prüfen und - falls notwendig - eine modifizierte Erklärung anfertigen zu lassen.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung werden außerdem Auskunfts- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht. Die Auskunftsansprüche dienen regelmäßig dazu, den konkreten Schadensersatz beziffern und anschließend durchsetzen zu können.

In der Abmahnung wird ebenso die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt. Diese Gebühren berechnet die abmahnende Kanzlei anhand eines Streitwertes in Höhe von 100.000 Euro, woraus sich eine Gebührenforderung in Höhe von 1.973,90 Euro ergibt.

Aktuelle Informationen zu diesem Abmahnvorgang finden Sie auch in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-mensch-aergere-dich-nicht-der-schmidt-spiele-gmbh-durch-rechtsanwaelte-sonnenberg-fortmann-24ip-law-group/

Wie sollten Sie sich verhalten, falls auch Sie abgemahnt worden sind?

Zunächst heißt es: Ruhe bewahren. Schließlich können nur so weitere Nachteile vermieden werden. Aber beachten Sie trotzdem die Ihnen gesetzten Fristen! Wir empfehlen aufgrund der Komplexität und der hohen Streitwerte im Markenrecht die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistandes.

Konkrete Handlungsalternativen im Falle des Erhalts einer markenrechtlichen Abmahnung finden Sie auch in unserem Blog: www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung einer erhaltenen Abmahnung*:

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Stand der Bearbeitung: 04/2016

*) Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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