Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der OPM Merchandising GmbH wegen „Die-Ärzte“-Tickets

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg wegen „Die-Ärzte“-Tickets.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche unlauteren Wettbewerb betrieben haben soll.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen als privater Anbieter bei der Internethandelsplattform „eBay“ „2-Sitzplätze-Tickets Die Ärzte 16.12.2020 Olympiahalle München“ angeboten zu haben. Zudem soll der Abgemahnte aber auch in der Vergangenheit schon sehr viele Tickets verkauft haben, was auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lasse. 

Damit läge nach Ansicht der Rechtsanwälte der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs und somit ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.

Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem wird die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 25.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema