Abmahnung der Serie ,,Powerless – Wayne Or Lose“ durch Waldorf Frommer

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit vermehrt wegen der Serie ,,Powerless‘‘ ab. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben aufgrund einer angeblich begangenen Urheberechtsverletzung nach § 19 a UrhG. Zudem sollen die Abgemahnten Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten bezahlen. „Wayne Or Lose“ ist eine Fernsehepisode der ersten Staffel der Serie „Powerless“. „Powerless“ ist eine Comedyserie mit Elementen der DC Comics.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu „Powerless“ ab?

Die Serie „Powerless“ wird auf illegalen Filesharing-Tauschbörsen wie beispielsweise BitTorrent oder Popcorn Time verbreitet. Sowohl das Verbreiten als auch Downloads und die Nutzung dieser illegalen Vervielfältigungen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Infolge dieser Urheberrechtsverletzung bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung. Diese Ansprüche will Waldorf Frommer mithilfe einer Abmahnung möglichst schnell durchsetzen.

Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Bei Filesharing-Abmahnungen geht es also um die Verhinderung des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Films oder einer Fernsehepisode. Werden die Filme oder Fernsehepisoden eines Rechteinhabers ohne dessen Erlaubnis verbreitet, kann eine solche Abmahnung ausgesprochen werden. Der Vorwurf bezieht sich dabei immer auf die unerlaubte Verbreitung des Films oder der Fernsehepisode. Wird etwas von jemandem heruntergeladen, so werden diese Dateien auch automatisch an andere weitergegeben.

Die IP-Adressen der angeblich Verantwortlichen der Urheberechtsverletzung werden von darauf spezialisierten Unternehmen ermittelt. Der Internetanschluss, über den das Filesharing vorgenommen wurde, wird identifiziert und der Anschlussinhaber folglich abgemahnt. Der Anschlussinhaber ist aber oft nicht der Täter. Es kommt nicht selten vor, dass Gäste, Mitbewohner oder andere Familienmitglieder des Anschlussinhabers die eigentlichen Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung sind, sodass es möglich ist, die Ansprüche abzuwehren. Aber auch der Täter hat die Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche und Kosten zu minimieren. Die Forderung von Waldorf Frommer darf daher keinesfalls vorschnell bezahlt werden.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts bezahlen und auch nichts unterschreiben sollten. Weiterhin sollten Sie selber keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen. Eine einmal unbedarfte getätigte Äußerung wird unter Umständen vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden. Beauftragen Sie uns daher mit Ihrer Verteidigung. Rufen Sie uns hierzu an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und klären Sie über die Kosten unserer Beauftragung auf.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht und insbesondere im Bereich des Filesharings. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.


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