Abmahnung der Swarovski AG wegen Markenrechtsverletzung an der Marke "Swarowski Elements" und "Swarowski"

  • 1 Minuten Lesezeit

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Swarovski AG, Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein, vertreten durch ihre Anwälte Lorenz Seidler Gossel in München, vor. Beanstandet wird die angeblich unerlaubte Verwendung der Marke „SWAROVSKI ELEMENTS” (Komponentengeschäft) und „Swarovski” (Fertigerzeugnisse) durch den Verkauf von Schuhen unter Verwendung der Bezeichnung „Swarovski”. Die Firma Swarovski ist zunächst damit einverstanden, nach Unterzeichnen einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 540,00 EUR von der Durchsetzung weiterer Ansprüche (weiterer Schadensersatz, Auskunft und weitergehende Kostenerstattung) abzusehen, andernfalls alle ihr zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG setzt u. a. voraus.

  • Eingetragene Marke
  • Identische, verwechselbare oder eine die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft beeinträchtigende/ausnutzende Benutzung eines Drittzeichens
  • keine Zustimmung des Markeninhabers
  • im geschäftlichen Verkehr
  • kein Ausschlusstatbestand (Erschöpfungseinwand, Rechtsmissbräuchlichkeit)

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nebst Verpflichtung zur Zahlung des pauschalen Betrages zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich gerne ansprechen.

Besuchen Sie meine Profile auf: http://www.facebook.com/pages/Anwaltskanzlei-Schuster/203766652969304 und http://twitter.com/#!/KanzleiSchuster


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema