Abmahnung der The North Face Apparel Corp. (Marke „THE NORTH FACE“) durch Kanzlei SKW Schwarz erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Kürzlich erhielt ein Mandant eine Abmahnung der The North Face Apparel Corp., die diese durch die Kanzlei SKW Schwarz aus Frankfurt am Main hat aussprechen lassen. Es handelt sich um eine Abmahnung aus Markenrecht. Dem Abgemahnten wird eine Verletzung von Markenrechten vorgeworfen. Er soll die Marke „The North Face“ in verletzender Weise verwendet haben.   Solche Abmahnungen sind uns bereits seit längerer Zeit bekannt.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der The North Face Apparel Corp. und der Kanzlei SKW Schwarz vor? Dann scheuen Sie nicht, uns, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen in einer solchen Angelegenheit mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu am besten telefonisch oder per Mail. Senden Sie  uns die Dokumente gerne für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Spezialisten für Markenrecht per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) vorab zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen.

Was verlangt  The North Face Apparel Corp. von dem Abgemahnten?

Für die The North Face Apparel Corp. stellt die Kanzlei SKW Schwarz folgende Forderungen:

- Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens und Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

- Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der vermeintlich rechtsverletzenden Ware

- Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 200.000 €

- sämtliche durch die vermeintliche Verletzungshandlung entstandene und noch entstehende Schäden zu ersetzen

Was ist zu tun?

Eine Abmahnung aus Markenrecht sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Die negativen finanziellen Folgen eines fahrlässigen Umgangs mit einer solchen Abmahnung können enorm sein. Keinesfalls sollten die Forderungen vorschnell erfüllt werden, insbesondere ist davon abzuraten, die der Abmahnung beiliegende (von der Gegenseite vorformulierte!) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Denn diese ist sehr weitreichend. Gleichwohl sollte der Abgemahnte die gesetzten Fristen auch nicht reaktionslos verstreichen lassen. Denn dann droht die unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch die Gegenseite. Ein gerichtliches Verfahren birgt angesichts des hohen Gegenstandswertes jedoch ein erhebliches Verfahrenskostenrisiko. Dieses sollte der Abgemahnte nicht ohne weiteres eingehen. Vielmehr ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig einen im Markenrecht versierten Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Spezialist im Markenrecht –bspw. ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz- kann die Abmahnung umfassend prüfen und über das weitere Vorgehen und die Verteidigungsmöglichkeiten beraten. Oftmals liegen Rechtsverletzungen nicht so glasklar vor, wie der Abmahnende Glauben machen möchte. Zudem ist der Spezialist für den Fall, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere Unterlassungserklärung zu verfassen und über die mit Abgabe einer solchen Erklärung einhergehenden Pflichten aufzuklären.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,

    keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,

    Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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