Abmahnung der Toolport GmbH durch Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten?

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Schon seit einigen Jahren lässt die Toolport GmbH urheberrechtliche Abmahnungen durch die in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aussprechen. Wir haben bereits viele Mandanten in solchen Angelegenheiten beraten und vertreten. Auch aktuell haben wir Kenntnis von einer solchen Abmahnung erhalten. Gegenstand der Abmahnung ist stets der Vorwurf, dass Bilder eines Zeltes oder Pavillons im Internet zur Bebilderung einer eigenen Produktanzeige von dem Abgemahnten unberechtigt genutzt worden sein sollen. Die Toolport GmbH betreibt Handel mit Zelten und Zubehör. Es handele sich um Bildmaterial, welches sie für ihre eigenen Verkaufsanzeigen nutzen und welches von deren Mitarbeiter gefertigt worden sei. Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den Bildern sei die Toolport GmbH.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Toolport GmbH und der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zugestellt?

Dann helfen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst günstig zu beenden. Wir sind schon seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und auch die Toolport GmbH ist uns wohlbekannt. Gerne können Sie uns zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) zu kontaktieren.

Was fordert die Toolport GmbH von dem Abgemahnten?

Die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl machen für die Toolport GmbH folgende Ansprüche auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes geltend:

1. Beseitigung der behaupteten Urheberrechtsverletzung

2. Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

3. Auskunft über die Herkunft der Bilder und den Nutzungsumfang

4. Anerkennung einer Schadensersatzpflicht, wobei die konkrete Höhe der Forderung in der Regel nach Auskunft beziffert wird

5. Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Was ist zu tun?

Urheberrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlicher Bildrechteverletzungen kommen häufig vor. Denn Rechteinhaber, insbesondere solche die die Bilder selbst für eine Geschäftstätigkeit verwenden, verfolgen Rechtsverletzungen in der Regel sehr genau. Keinesfalls sollte der Abgemahnte eine solche Abmahnung daher als unseriös „abstempeln“ und ignorieren. Denn dies kann ungeahnte negative finanzielle Konsequenzen haben. Die Toolport GmbH scheut nach unserer Erfahrung auch eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme nicht, wenn bspw. nur unzureichend auf die Abmahnung reagiert oder der Abgemahnte die gesetzten Fristen reaktionslos verstreichen lässt. Es ohne weiteres auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen, ist jedoch nicht ratsam. Denn ein solches birgt üblicherweise ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Wenn der Abgemahnte durchdacht handelt, kann die Angelegenheit üblicherweise außergerichtlich beigelegt werden. Daher ist es empfehlenswert, sich zeitnah nach Erhalt einer solchen Abmahnung mit einem im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt, bestenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, in Verbindung zu setzen. Keinesfalls sollte sich eigenständig mit den Anwälten der Gegenseite ausgetauscht oder gar die der Abmahnung beiliegende –sehr umfangreiche- Erklärung unterzeichnet werden. Die Reichweite einer solchen Erklärung ist enorm und dem Erklärenden meist nicht bewusst. Er sollte die Abmahnung daher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Dieser wird erkennen, ob die Forderungen berechtigt sind und dann zu einem sinnvollen Vorgehen beraten. Auch ist er in der Lage, eine passende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu formulieren und über die sich daraus ergebenden Pflichten aufzuklären.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte!

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            Email: info@wd-recht.de           

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