Abmahnung der Toolport GmbH durch Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten?

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Bekannt ist die Toolport GmbH aus Norderstedt als Vertreiberin von Pavillons, Gartenzelten und Partyzelten sowie Zubehör. Regelmäßig lässt die Toolport GmbH auch vermeintliche Verstöße gegen Urheberrecht anwaltlich mit Abmahnungen verfolgen. Hierzu mandatiert sie die  Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. Wir haben bereits eine Vielzahl an Mandanten in diesen Angelegenheiten vertreten. Auch kürzlich erreichte uns eine solche Abmahnung. Dem Abgemahnten wird darin vorgeworfen, er habe sowohl Lichtbilder als auch Grafiken eines Partyzeltes im Internet im Rahmen einer Verkaufsanzeige genutzt. Der Toolport GmbH stünden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern und Grafiken zu. Der Abgemahnte verwende diese unberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Toolport GmbH. Auf dieser Grundlage macht die Toolport GmbH gegen den Abgemahnten Ansprüche aus Urheberrecht geltend.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Toolport GmbH und der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zugestellt?

Gerne stehen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ihnen in einem solchen Fall zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Denn bereits seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite aus einer Vielzahl an Fällen. Sofern Sie eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Toolport GmbH erhalten haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) zu kontaktieren.


Welche Ansprüche werden durch die Toolport GmbH geltend gemacht?

Die Toolport GmbH stellt durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl folgende Forderungen nach dem Urheberrechtsgesetz:

1. Beseitigung der behaupteten Urheberrechtsverletzung

2. Unterlassung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt

3. Auskunft über den Nutzungsumfang

4. Anerkennung eines Schadensersatzanspruches, wobei die konkrete Höhe nach Auskunft beziffert werden wird

5. Aufwendungsersatz, d.h. die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren


Was ist zu tun, was ist zu lassen?

Eine Abmahnung kommt in solchen Fällen in der Regel überraschend und die Aufregung ist groß, so dass Abgemahnte zu überstürztem Handeln neigen. Hiervon ist jedoch klar abzuraten. Es gilt, die Ruhe zu bewahren. Der Abgemahnte sollte sich nicht in einer panischen Reaktion selbständig an die Rechtsanwälte der Gegenseite wenden oder gar die gestellten Forderungen ungeprüft zu erfüllen. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende und von den Rechtsanwälten der Gegenseite  vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Rechtsberatung abgegeben werden. Da die Unterlassungserklärung eine enorme Bindungswirkung hat, die ein juristischer Laie üblicherweise nicht ohne Beratung überblicken kann, besteht im Falle der fahrlässigen Abgabe einer solchen Erklärung die Gefahr, dass von der Gegenseite unmittelbar Vertragsstrafen geltend gemacht werden können. Diese können im Einzelfall im fünfstelligen Bereich liegen. Auch sollte der Abgemahnte darauf achten, die von der Gegenseite gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstreichen zu lassen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Gegenseite ein Gerichtsverfahren einleitet, welches ein nicht unerhebliches Kostenrisiko bergen kann. Daher sollte der Abgemahnte bestenfalls unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung juristische Hilfe eines Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes einholen, um professionell auf die Abmahnung reagieren zu können.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            Email: info@wd-recht.de       

    

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