Abmahnung der Toolport GmbH durch Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit Jahren hinlänglich bekannt sind uns Abmahnungen, die die Toolport GmbH von den Rechtsanwälten Schlömer & Sperl aus Hamburg aussprechen lässt. Es handelt sich um Abmahnungen aus Urheberrecht. Die Toolport GmbH sei auf dem Gebiet des Handels mit Zelten und Zubehör tätig. Sie lasse für ihre Verkaufsanzeigen Fotos und Grafiken von eigenen Mitarbeitern fertigen. Vorwurf in der Abmahnung ist stets, dass der Abgemahnte dieses Bildmaterial ohne Zustimmung der Toolport GmbH für eine eigene Verkaufsanzeige oder Anzeige zur Zeltvermietung im Internet verwendet haben soll. Auch in einem uns aktuell vorliegenden Fall geht es um diesen Vorwurf.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Toolport GmbH und der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zugegangen?

Dann lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen und melden sich bei uns! Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit Schon seit Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Gerne können Sie uns zu einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) erreichen.

Welche Forderungen lässt die Toolport GmbH stellen?

Die Toolport GmbH lässt folgende Ansprüche durch die Kanzlei Schlömer & Sperl geltend machen:

1. Beseitigung der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung

2. Unterlassung der vorgeworfenen Verletzung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt

3. Erteilung einer umfangreichen Auskunft über die Herkunft der Bilder und den Umfang der Nutzung

4. Eine Schadensersatzverpflichtung soll anerkannt werden, wobei die konkrete Höhe eines Anspruches in der Regel nach Erteilung der Auskunft beziffert wird

5. Aufwendungsersatz, d.h. Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Verhaltenstipps!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Dies kann nicht unerhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Denn die Gegenseite könnte nach Ablauf der von ihr gesetzten Fristen die Forderungen gerichtlich geltend machen. Uns ist bekannt, dass die Toolport GmbH gerichtliche Verfahren nicht scheut. Ein Gerichtsverfahren birgt jedoch ein Kostenrisiko. Daher sollten Sie es nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung und umfassende Beratung auf ein solches ankommen lassen.

Lassen Sie die Abmahnung prüfen! Denn nicht immer ist die Sach- und Rechtslage eindeutig. Gegebenenfalls bestehen Verteidigungsmöglichkeiten und es kann eine außergerichtliche Beilegung erzielt werden. D.h. es ist unbedingt empfehlenswert, zeitnah nach der Erhalt der Abmahnung einen auf dem Gebiet des Urheberrechts versierten Rechtsanwalt mit einer Prüfung zu betrauen. Nicht zu empfehlen ist hingegen, sich selbst an die Gegenseite zu wenden oder gar die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung voreilig abzugeben. Denn dies kann ungeahnte negative Folgen haben, da sich die mit einer solchen Erklärung verbundenen Pflichten nicht ohne weiteres aus deren Wortlaut ergeben. Daher drohen ohne umfassende Kenntnisse über den Umfang der Verpflichtung ein schneller Verstoß und die Forderung einer Vertragsstrafe durch die Gegenseite.

Dr. Wallscheid & Drouven - Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts und helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            Email: info@wd-recht.de           

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit

durchgehend persönliche Ansprechpartner

Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars

unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema