Abmahnung der Toolport GmbH und Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unbefugter Verwendung eines Fotos

  • 3 Minuten Lesezeit

Es erreichte uns aktuell eine Abmahnung der Toolport GmbH aus Norderstedt. Sie betreibe gewerblichen Handel im eCommerce und verkaufe Party- und Lagerzelte. Die Abmahnung betreffe die Verwendung von zwei Fotos, die in den Angeboten des Abgemahnten zur Bewerbung seiner Dienstleistung angezeigt wurden. Das Problem dabei sei, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial der Toolport GmbH zustünden.

Was beinhaltet die Abmahnung?

Da die Toolport GmbH dem Abgemahnten keine Zustimmung zur Nutzung der Lichtbilder i. S. d. § 72 UrhG erteilte habe, trägt die zuständige Rechtsanwältin vor, dass die Rechte ihrer Mandantin verletzt worden seien. Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Lichtbilder und dessen Verwertung verletzen das Leistungsschutzrecht der Toolport GmbH gem. der §§ 15 ff. UrhG. Den Nachweis für diesen Vorwurf erbringt die Rechtsanwältin durch digitale Negative. Zudem erhalte der Betrachter den unrichtigen Eindruck, das Bildmaterial stamme von dem Abgemahnten oder er verwende es zumindest mit entsprechender Genehmigung. Es müsste dem Abgemahnten jedoch bekannt sein, dass er das Bildmaterial Dritter nicht ungefragt verwenden dürfe, da sich dies bereits aus den Grundsätzen von eBay-Kleinanzeigen ergebe. Nur eigene Bilder dürften demnach für die Anzeigenschaltung verwendet werden.

Was fordert die Toolport GmbH?

Aus der Rechtsverletzung entstünden Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche. Daher wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie über die Herkunft der Bilder Auskunft zu erteilen. In dieser Erklärung verpflichtet er sich, nicht nur auf der Webseite eBay-Kleinanzeigen, sondern auch auf anderen, gleichartigen Webseiten die Nutzung des Bildmaterials zu unterlassen. Der Schadensersatzanspruch bestehe im Rahmen einer Lizenzanalogie bei einer gewerblichen Nutzung von ca. zwei Monaten in Höhe von 375 €.

Dem Abmahnenden seien durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte zudem Aufwendungen entstanden, die der Abgemahnte gem. § 97a Abs. 3 UrhG ebenfalls zu ersetzen habe.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung

Mit einer Abmahnung verfolgt der Abmahnende das Ziel, seine Ansprüche außerprozessual gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen und durchzusetzen. 

Nach Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abgemahnte an die Befolgung der Verpflichtungen in dieser Erklärung wie bei einem normalen Vertrag gebunden. Verstößt er schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, steht dem Abmahnenden eine Vertragsstrafe zu. 

Sie sollten die Erklärung daher nicht ohne eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt unterzeichnen. Er wird Ihnen den Umfang der Ansprüche und Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern.

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Wir kennen nicht nur die Materie, sondern regelmäßig bereits die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. 

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung, indem Sie uns die Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprechen wir zeitnah mit Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen bzw. Fachanwalt für Urheberrecht überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Drouven ist ein erfahrener Fachanwalt für Urheberrecht und auf die Abwehr von Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert. 

Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema